Schülerzahlen an den Grundschulen des Nordends
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1357 entstanden aus Vorlage: OF 179/3 vom 13.04.2012
Betreff: Schülerzahlen an den Grundschulen des Nordends Der Magistrat wird gebeten, für alle Grundschulen und Schulen mit Grundschulanteil im Nordend die Entwicklung der Schülerzahlen und die Anzahl der Klassenzüge der ersten vier Klassen in den letzten fünf Jahren und als Prognose für die nächsten drei Jahre mitzuteilen. Folgende Schulen sollen erfasst werden: - Schwarzburgschule - Merianschule - Comeniusschule - Holzhausenschule - Lichtigfeldschule - Kantschule - Phorms-Schule Der Magistrat wird um Begründung der Schülerzahlenentwicklung für jede der genannten Schulen gebeten.
Begründung: Unterschiedlichen Quellen zufolge haben die Schülerzahlen im Nordend in den letzten Jahren zugenommen. Dies liegt nicht nur an der steigenden Zahl von Kindern in Frankfurt und im Nordend, sondern auch an der Attraktivität einzelner Schulprogramme, die stadtweit ausstrahlen und Schüler anziehen. Der Ortsbeirat möchte sich einen Eindruck von dieser Entwicklung machen, nicht zuletzt im Hinblick auf den Bedarf an Betreuungsplätzen über Mittag und am Nachmittag sowie im Hinblick auf die Spielplatz- und Freizeitangebote im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2012OFOF 179/3Schülerzahlen an den Grundschulen des NordendsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1357Schülerzahlen an den Grundschulen des NordendsDirektanregung
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1328Schülerzahlen an den Grundschulen des NordendsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats