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Schwanheim: Nisthilfe für Weißstörche auf dem Wilhelm-Kobelt-Haus

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung einer künstlichen Nisthilfe für Weißstörche auf dem Wilhelm-Kobelt-Haus zu prüfen. Dies ist notwendig, um den Lebensraum und die Nistmöglichkeiten für die gefährdete Vogelart zu unterstützen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Errichtung einer künstlichen Nisthilfe für Weißstörche auf dem Wilhelm-Kobelt-Haus sinnvoll ist, und diese bei positiver Prüfung anzubringen.

Begründung

Der Weißstorch, als gefährdete Vogelart, verliert immer weiter an Lebensraum und Nistmöglichkeiten in Deutschland. In den letzten Jahren wurden allerdings im Raum Frankfurt wieder nistende Weißstorchpaare gesichtet. Diesen Trend gilt es zu unterstützen, und deshalb ist zu prüfen, ob auch im Frankfurter Westen ein Lebensraum für diese bedrohte Tierart geschaffen werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Dezember 2021OFOF 277/6Schwanheim: Nisthilfe für Störche auf dem Wilhelm-Kobelt-HausOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  2. 11. Januar 2022Sie sind hier
    OMOM 1315Schwanheim: Nisthilfe für Weißstörche auf dem Wilhelm-Kobelt-Haus
    Direktanregung
  3. 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 789Schwanheim: Nisthilfe für Weißstörche auf dem Wilhelm-Kobelt-HausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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