Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Urnbergweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Urnbergweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet, welches zwischen den Straßen Eckstraße, Im Kalk undUrnbergweg liegt (siehe Planskizze),
- das Anbringen von Schildern mit den Straßennamen sowie
- die mangelnde Straßenbeleuchtung
zu überprüfen und gegebenenfalls eine Optimierung der Situation zu veranlassen.
Begründung
Im genannten Bereich befinden sich zahlreiche Häusereingänge sowie Anwohnerparkplätze. Zur besseren Orientierung für Post- und Paketboten sowie Besucherinnen und Besucher sollten Straßenschilder angebracht werden. Diese fehlen in den Zwischenstraßen gänzlich. Hinsichtlich einer besseren Ausleuchtung, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls in den Abend- und Nachstunden, bedarf es einer Straßenbeleuchtung. Auch diese fehlt in diesem Bereich gänzlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Dezember 2021OFOF 49/14Fehlende Straßenschilder und mangelnde StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · BFF
- 10. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1295Fehlende Straßenschilder und mangelnde StraßenbeleuchtungDirektanregung
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 904Fehlende Straßenschilder und mangelnde StraßenbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats