Tempo 30 in der Valentin-Senger-Straße einhalten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1281 entstanden aus Vorlage: OF 150/4 vom 29.05.2012
Betreff: Tempo 30 in der Valentin-Senger-Straße einhalten Der Magistrat wird gebeten, in der Valentin-Senger-Straße auf Höhe der Valentin-Senger-Schule eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage einzurichten. Gegebenenfalls ist der Einsatz einer mobilen Variante vorstellbar.
Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden seitens der Eltern und der Anwohner, dass sich die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Die Aufstellung vor der Schule wurde vor einem halben Jahr bei einer Schulwegbegehung angeboten, jedoch ist diese nicht erfolgt. Die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in diesem Bereich bietet, wie andernorts immer wieder festzustellen ist, umfangreiche Vorteile. Von den hinlänglich bekannten sei hiermit herausgehoben:
- Ein solche Anlage erwirkt bei vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern einen positiven "erzieherischen Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Dieser wird auch dadurch gefördert, da ein Vergehen nicht behördlich verfolgt wird.
- Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet insbesondere für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit ihrer "gefühlten" Wahrnehmung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2012OFOF 150/4Tempo 30 in der Valentin-Senger-Straße einhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1281Tempo 30 in der Valentin-Senger-Straße einhaltenDirektanregung
- 27. August 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1363Tempo 30 in der Valentin-Senger-Straße einhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats