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Bewohnerparken - Vormerkliste und Terminplan der Einrichtung öffentlich machen!

Vorlagentyp: OM
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 127 entstanden aus Vorlage: OF 24/4 vom 31.05.2011

Betreff: Bewohnerparken - Vormerkliste und Terminplan der Einrichtung öffentlich machen! Vorgang: OM 1228/07 OBR 4; OM 3536/09 OBR 4; ST 1162/07, ST 1451/09 Der Magistrat wird gebeten, die Vormerkliste zur Prüfung und Einrichtung von Gebieten mit Bewohnerparken öffentlich zu machen und über den aktuellen Stand sowie die erwartbaren Zeiträume bis zum Abschluss der Prüfung und - bei positivem Ergebnis - Einrichtung der Gebiete zu informieren.

Begründung: Der Ortsbeirat hat verschiedentlich Anträge zur Einrichtung von Bewohnerparken gestellt; so zum Beispiel OM 1228/07 und OM 3536/09. In den Stellungnahmen ST 1162/07 und ST 1451/09 wurde jeweils auf die Vormerkliste verwiesen. Bis heute liegt dem Ortsbeirat keine Information vor, wann die Prüfung erfolgt, ob sie gegebenenfalls schon erfolgt ist, welches Ergebnis gefunden wurde und wann und ob in den jeweils genannten Gebieten das beantragte Bewohnerparken eingerichtet wird. Sowohl die Stadtteilpolitiker wie die Bürger sollten aber hierzu angemessen informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2011Sie sind hier
    OMOM 127Bewohnerparken - Vormerkliste und Terminplan der Einrichtung öffentlich machen!
    Direktanregung
  2. 31. Mai 2011OFOF 24/4Bewohnerparken - Vormerkliste und Terminplan der Einrichtung öffentlich machen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1106Bewohnerparken - Vormerkliste und Terminplan der Einrichtung öffentlich machenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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