Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen
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Kantapfelstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Standortverlegung der Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Kantapfelstraße 8, Preungesheim31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Leerstand von städtischen ABG-Wohnungen im Bereich Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße im Stadtteil Preungesheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße20.08.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kantapfelstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1257 entstanden aus Vorlage: OF 231/10 vom 30.01.2017
Betreff: Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrradfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zugelassen wird. Für die Umsetzung dieser Maßnahme genügt das Anbringen eines Verkehrszeichens "Radfahrer frei" sowie gegebenenfalls Bodenmarkierungen.
Begründung: Fahrradfahrende, die von der K 820 kommend über die Goldpeppingstraße in Richtung Gravensteiner-Platz fahren möchten, werden an der Abbiegung der Goldpeppingstraße gezwungen, dem Straßenverlauf nach rechts zu folgen, da die Kantapfelstraße in diesem Bereich als Einbahnstraße gekennzeichnet ist. Dies bedeutet einen ziemlichen Umweg für Fahrradfahrende. Die Breite der Kantapfelstraße ist hier aber mehr als ausreichend für das beidseitige Befahren durch Fahrradfahrende. Der Verkehr durch Kraftfahrzeuge ist in diesem Areal selten und die Verkehrslage für Fahrradfahrende klar und übersichtlich. Somit stellt eine Freigabe für Fahrradfahrende keine Gefahr dar und verkürzt die Radstrecke zum Gravensteiner-Platz, der von der Abbiegung der Goldpeppingstraße aus bereits zu sehen ist, erheblich. An der genannten Abbiegung der Goldpeppingstraße ist ein Ausweichen des Fahrradverkehrs auf den Fuß- und Radweg auf der anderen Seite der Straßenbahnschiene nicht mehr möglich, weshalb hier bereits jetzt schon verbotswidrig in beide Richtungen der Kantapfelstraße gefahren wird. Durch die genannte Maßnahme ist der Gravensteiner-Platz für Fahrradfahrer einfacher und schneller zu erreichen. Zudem werden Ordnungswidrigkeiten durch verbotswidriges Befahren einer Einbahnstraße durch Fahrradfahrende vermieden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2017OFOF 231/10Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1257Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassenDirektanregung
- 10. April 2017Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 701Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats