Zusätzliche Polizisten für den Ortsbezirk 11
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Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1230 entstanden aus Vorlage: OF 121/11 vom 20.01.2017
Betreff: Zusätzliche Polizisten für den Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, mehr Personal für das 6., 7. und 18. Polizeirevier zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Bereits jetzt schaffen es die Polizisten der drei Polizeireviere bei Weitem nicht, alle Aufgaben, die an sie herangetragen werden, zu bewältigen. Auch die Präsenz auf der Straße durch Streifen ist kaum wahrnehmbar. Vor dem Hintergrund der Personalaufstockung, die die Landesregierung Hessens beschlossen hat, ist es daher ein begründeter Wunsch, auch die Personalsituation im 6., 7. und 18. Polizeirevier zu verbessern. Das Land Hessen wird dieses Jahr mehrere Hundert zusätzliche Polizeistellen schaffen. Hiervon sollten auch das 6., 7. und 18. Polizeirevier profitieren. Die Personallage in den drei Polizeirevieren ist für die zu bewältigenden Aufgaben im Zuständigkeitsbereich deutlich zu gering und eine Aufstockung daher unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2017OFOF 121/11Zusätzliche Polizisten für FechenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1230Zusätzliche Polizisten für den Ortsbezirk 11Direktanregung
- 29. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 980Zusätzliche Polizisten für den Ortsbezirk 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats