Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit einer entsprechenden Umgestaltung könnte diese Kreuzung besonders für die Fußgänger sicherer und übersichtlicher gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2007, ST 1268 Aktenzeichen: 32 1
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2007, OM 1227
entstanden aus Vorlage:
OF 181/4 vom 24.04.2007
Betreff:
Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob an der Kreuzung Wittelsbacherallee/ Saalburgallee Neuordnungen bei den unten aufgeführten Punkten möglich sind.
- Die fußläufige Querung über die Saalburgallee östlich der Kreuzung zu der Straßenbahnhaltestelle in der Mitte der Wittelsbacherallee ist beidseitig nicht durch eine Ampel oder einen Zebrastreifen geregelt.
- Die Querung der Saalburgallee auf der südwestlichen Seite ist für Kinderwagen schwierig, da die Nutzung des abgesenkten Bürgersteiges nur über die beiden zusammenstoßenden Fahrradwege möglich ist.
- Die Fußgänger haben von der nordöstlichen Seite her kommend keine gesicherte Querung der Wittelsbacherallee.
- Autofahrer, auf der Wittelsbacherallee vom Ernst-May-Platz kommend, dürfen an der Saalburgallee nur rechts abbiegen. Dies wird des Öfteren missachtet und führt zu gefährlichen Situationen. Eine Verengung der Wittelsbacherallee auf eine Spur an dieser Stelle könnte diese Fahrweise verhindern.
Die dadurch frei werdende Spur könnte einer anderen Nutzung, z. B. als Parkplatz, zugeführt werden.
Begründung:
Mit einer entsprechenden Umgestaltung könnte diese Kreuzung besonders für die Fußgänger sicherer und übersichtlicher gestaltet werden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2007OFOF 181/4Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Mai 2007Sie sind hierOMOM 1227Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeDirektanregung
- 31. Juli 2007Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1268Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee / SaalburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats