Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit einer entsprechenden Umgestaltung könnte diese Kreuzung besonders für die Fußgänger sicherer und übersichtlicher gestaltet werden.
Inhalt
Antrag vom 24.04.2007, OF 181/4
Betreff:
Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob an der Kreuzung Wittelsbacherallee/ Saalburgallee Neuordnungen bei den unten aufgeführten Punkte möglich sind.
- Die fußläufige Querung über die Saalburgallee östlich der Kreuzung zu der Straßenbahnhaltestelle in der Mitte der Wittelsbacherallee ist beidseitig nicht durch eine Ampel oder einen Zebrastreifen geregelt.
- Die Querung der Saalburgallee auf der südwestlichen Seite ist für Kinderwagen schwierig, da die Nutzung des abgesenkten Bürgersteiges nur über die beiden zusammenstoßenden Fahrradwege möglich ist.
- Die Fußgänger haben von der nordöstlichen Seite her kommend keine gesicherte Querung der Wittelsbacherallee.
- Autofahrer auf der Wittelsbacherallee vom Ernst-May-Platz kommend dürfen an der Saalburgallee nur rechts abbiegen. Dies wird des Öfteren missachtet und führt zu gefährlichen Situationen. Eine Verengung der Wittelsbacherallee auf eine Spur an dieser Stelle könnte diese Fahrweise verhindern.
Begründung:
Mit einer entsprechenden Umgestaltung könnte diese Kreuzung besonders für die Fußgänger sicherer und übersichtlicher gestaltet werden.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2007Sie sind hierOFOF 181/4Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Mai 2007OMOM 1227Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeDirektanregung
- 31. Juli 2007Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1268Neuordnung an der Kreuzung Wittelsbacherallee / SaalburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme