Lademöglichkeiten für E-Autos im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die aktuellen Lademöglichkeiten für E-Autos im Ortsbezirk zu prüfen und zu berichten. Dies ist notwendig, da die Zahl der E-Autos zunimmt und Maßnahmen zur Reduzierung von Verbrennungsmotoren wünschenswert sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele öffentliche Parkplätze mit Lademöglichkeiten für E-Autos es aktuell im Ortsbezirk gibt, wie diese im Ortsbezirk verteilt sind und welchen Bedarf und welche Möglichkeiten er sieht, zeitnah weitere öffentliche Parkplätze mit Lademöglichkeiten für E-Autos zu schaffen bzw. schaffen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass der Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Bürgersteig nicht unangemessen eingeschränkt werden darf.
Begründung
Die Zahl der E-Autos im Ortsbezirk wächst. Zum Schutz des Klimas sind Maßnahmen zur Reduzierung der Kfz mit Verbrennungsmotoren auch wünschenswert. Die Bereitstellung von Möglichkeiten, E-Autos im öffentlichen Raum aufladen zu können, spielt dabei eine große Rolle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2021OFOF 275/5Lademöglichkeiten für E-Autos im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. November 2021Sie sind hierOMOM 1211Lademöglichkeiten für E-Autos im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 452Lademöglichkeiten für E-Autos im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats