Verbesserung der Parksituation in der Güntherstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Parkordnung in der Güntherstraße während der Baustelle so anzupassen, dass das Parken halb auf den Gehwegen erlaubt wird. Dies soll die angespannte Parksituation für die Anwohnerinnen und Anwohner verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Zeit, in der die Baustelle in der Güntherstraße besteht, die Parkordnung so angepasst werden kann, dass in den Abschnitten zwischen den Hausnummern 1 bis 47 und 2 bis 50 das Parken halb auf den Gehwegen gestattet werden kann.
Begründung
Durch die Einrichtung der Baustelle im Mai dieses Jahres (Neubau eines Wohnhauses) hat sich die Parkplatzsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Güntherstraße deutlich verschärft. Es steht derzeit weniger Parkraum zur Verfügung als üblich. Eine Anpassung der Parkordnung soll, solange die Baustelle existiert, zu einer Verbesserung der angespannten Parksituation führen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2021OFOF 264/5Verbesserung der Parksituation in der GüntherstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. November 2021Sie sind hierOMOM 1203Verbesserung der Parksituation in der GüntherstraßeDirektanregung
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 765Verbesserung der Parksituation in der GüntherstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats