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Sanierung von Spielplätzen: Wie ist der Sachstand?

Vorlagentyp: OM
43 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1186 entstanden aus Vorlage: OF 177/2 vom 14.05.2012

Betreff: Sanierung von Spielplätzen: Wie ist der Sachstand? Vorgang: OIB 49/11 OBR 2; ST 1281/11 Mit der OIB 49 vom 24.10.2011 hat der Ortsbeirat 2 beschlossen, für die Sanierung einer Reihe von Spielplätzen, die in einer Auflistung des Grünflächenamtes vom 22. Juli 2011 mit Priorität 1 oder 2 benannt worden waren, sowie einer dort ebenfalls aufgeführten Rollschuhbahn 60.000 Euro zur Verfügung zu stellen. In der zugehörigen Stellungnahme ST 1281 des Magistrats hieß es, mit der Umsetzung der Maßnahmen würde noch 2011 begonnen, die restlichen Maßnahmen seien bereits im Arbeitsplan für 2012 enthalten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, a) welche der in der oben genannten Auflistung des Grünflächenamtes enthaltenen Maßnahmen bereits abgeschlossen werden konnten und welche bereits begonnen wurden; b) ob es gegenüber der genannten Auflistung des Grünflächenamtes Änderungen hinsichtlich der geplanten Maßnahmen gab, z. B. aus Kostengründen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2011OFOF 87/2Sanierung von SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
  2. 24. Oktober 2011OIBOIB 49Sanierung von SpielplätzenBudget-Initiative
  3. 28. November 2011STST 1281Sanierung von SpielplätzenStellungnahme
  4. 14. Mai 2012Sie sind hier
    OMOM 1186Sanierung von Spielplätzen: Wie ist der Sachstand?
    Direktanregung
  5. 14. Mai 2012OFOF 177/2Sanierung von Spielplätzen: Wie ist der Sachstand?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1263Sanierung von Spielplätzen: Wie ist der Sachstand?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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