Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1173 entstanden aus Vorlage: OF 278/5 vom 20.12.2016
Betreff: Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt Der Magistrat wird aufgefordert, den von der Landesregierung geplanten Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt zu unterstützen und im Zuge dessen eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer am Welscher Weg einzurichten.
Begründung: Die Hessische Landesregierung plant die Umsetzung eines Radschnellweges zwischen Frankfurt und Darmstadt entlang der Bahntrasse. Dieses Projekt muss unterstützt werden, da hierdurch ein wichtiges Verkehrsangebot für diejenigen gemacht wird, die das Fahrrad als Verkehrsmittel auch zum Arbeitsplatz benutzen. Die Stadt Frankfurt sollte sich an der Planung und Gestaltung dieses Radschnellweges beteiligen, da dieser auf ihrem Gebiet beginnt. Im Zuge dessen sollte die Unterführung unter der Bahntrasse am Welscher Weg umgesetzt werden, da die jetzige Situation für Fußgänger und Radfahrer gefährlich ist. Durch die Unterführung würde auch das störende Hupsignal beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2016OFOF 278/5Radschnellweg Frankfurt-DarmstadtOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 20. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1173Radschnellweg Frankfurt-DarmstadtDirektanregung
- 31. März 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 660Radschnellweg Frankfurt-DarmstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats