Liebfrauenkirche endlich beleuchten!
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Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1129 entstanden aus Vorlage: OF 214/1 vom 30.12.2016
Betreff: Liebfrauenkirche endlich beleuchten! Der Magistrat wird aufgefordert, die Liebfrauenkirche (Schärfengäßchen 3, 60311 Frankfurt) endlich in das Beleuchtungskonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen und hierbei insbesondere ihren Turm (ehemaliger Turm der Stadtmauer Frankfurts) sowie ihre dem Liebfrauenberg sowie dem Römer zugewandte Seite (Haupteingang) mit einer angemessenen Nachtbeleuchtung auszustatten.
Begründung: Alle historischen Innenstadtkirchen der Stadt Frankfurt werden abends und nachts von außen illuminiert - mit Ausnahme der Liebfrauenkirche. Und dies, obwohl die Liebfrauenkirche als eine der am meisten besuchten Kirchen der Stadt gilt und über einen Turm verfügt, der in der Skyline Frankfurts zu sehen ist. Mit einer angemessenen Beleuchtung der Hauptseite der Liebfrauenkirche wäre überdies auch der Liebfrauenberg mitsamt des Liebfrauenbrunnens etwas beleuchtet, der in den Abend- und Nachstunden ein düsteres Dasein fristet, und angesichts entsprechender "Angsträume" das Sicherheitsgefühl, insbesondere von Frauen und älteren Mitbürgern, nicht unerheblich beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2016OFOF 202/1Liebfrauenkirche endlich beleuchten!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 30. Dezember 2016OFOF 214/1Liebfrauenkirche endlich beleuchten!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1129Liebfrauenkirche endlich beleuchten!Direktanregung
- 10. April 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 683Liebfrauenkirche endlich beleuchten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats