Strom für E-Fahrzeuge - in Laternen integrierte Ladestationen
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1124 entstanden aus Vorlage: OF 196/1 vom 28.12.2016
Betreff: Strom für E-Fahrzeuge - in Laternen integrierte Ladestationen Viele Menschen, die überlegen, ihr Diesel- oder Benzin-Fahrzeug gegen ein E-Fahrzeug zu tauschen, schrecken aufgrund des dünnen Netzes von Ladestationen davor zurück. Alle Experten sind sich einig, dass der Ausbau des Netzes von "Stromtankstellen" kurzfristig und zügig erfolgen muss. Außerdem schreibt die EU-Richtlinie ErP-Direktive 2009/125/EG den Einsatz von energierelevanten Produkten, z. B. Straßenlaternen, vor, was in der Folge den Austausch der Laternen nach sich zieht. Die Stadt Leipzig hat deshalb beispielsweise im Jahr 2016 Laternen mit integrierten Ladestationen für E-Fahrzeuge aufstellen lassen. Dies hat u. a. den Vorteil, dass der öffentliche Raum nicht mit weiteren Bauten oder Vorrichtungen zugebaut werden muss. Auch andere Städte wie Berlin und München testen mit unterschiedlichen Partnern und Modellen die Nutzung von in Laternen integrierten Ladestationen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. er Kenntnis von den Versuchen in Leipzig, München und Berlin hat; 2. bekannt ist, welche Erfahrungen die Städte mit diesen "Laternen-Ladestationen" gemacht haben; 3. bekannt ist, welche Mehrkosten (pro Laterne) entstehen, wenn eine Ladestation in einen Laternenmast integriert wird und welche Voraussetzungen für den Einbau der Ladestation gegeben sein müssen; 4. er eine Möglichkeit sieht oder plant, beim Austausch der Gas-Laternen durch LED-Laternen gleichzeitig Ladestationen mit zu integrieren; 5. er eine Möglichkeit sieht oder plant, bei neu aufzustellenden Laternen (z. B. in neuen Wohnquartieren) Modelle mit integrierter Ladestation aufzustellen.
Begründung: Die Umrüstung der öffentlichen und privaten Fahrzeugflotte von Diesel- und Benzin- auf E-Fahrzeuge ist notwendig zur Erreichung der Klimaziele, zu denen sich die Bundesrepublik verpflichtet hat. Gleichzeitig ist diese Umrüstung notwendig, um die Belastungen in der Stadt zu senken. Notwendiger Baustein ist hier der Aufbau eines Netzes von Möglichkeiten, um Strom zu tanken. Hier müssen die Möglichkeiten zum Netzausbau geprüft werden, die vor allem in der Innenstadt und in dicht bebauten Wohnquartieren keine zusätzlichen Flächen benötigen. Die in verschiedenen Städten laufenden Versuche sind hier ein hoffnungsvoller Anfang. Die Stadt Frankfurt sollte sich über den jeweils aktuellen Stand der Technik auf dem Laufenden halten und die Umsetzbarkeit von Ideen prüfen. Anlage 1 (ca. 34 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Dezember 2016OFOF 196/1Strom für E-Fahrzeuge - in Laternen integrierte LadestationenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 17. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1124Strom für E-Fahrzeuge - in Laternen integrierte LadestationenDirektanregung
- 12. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 887Strom für E-Fahrzeuge - in Laternen integrierte LadestationenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats