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Unerledigte Drucksachen: Ortsbeiräte Ernst nehmen und Anregungen bzw. Anträge des Ortsbeirats 6 endlich beantworten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
7 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die unerledigten Drucksachen zeitnah zu beantworten und die Gründe für die Verzögerungen darzulegen. Dies soll die Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit der Ortsbeiräte erhöhen und den Bürgerinnen und Bürgern eine zeitnahe Antwort auf ihre Anliegen ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 6 schnellstmöglich zu beantworten, im Rahmen der Stellungnahmen zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt die jeweiligen Gründe zu benennen, die für die (teils massiven) Überschreitungen der Fristen ursächlich sind, dem Ortsbeirat gesondert die (allgemeinen) Gründe darzulegen, die maßgeblich dazu führen, dass die Fristen für Anträge und Anregungen seit Jahren zunehmend nicht eingehalten werden, aus den Gründen entsprechende Konsequenzen abzuleiten, wie die Einhaltung der Frist künftig gewährleistet bzw. in einem ersten Schritt zumindest deutlich verbessert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 6 eine Aufstellung über Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge mit vorläufigen Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen, die in den unerledigten Drucksachen gar nicht mehr aufgeführt sind.

Begründung

Zahlreiche Anträge des Ortsbeirats 6 sind unbeantwortet - ein Problem, das scheinbar fast alle Ortsbeiräte betrifft. So ist der Ortsbeirat 6 bereits mit zwölf unerledigten Drucksachen in die Legislaturperiode gestartet, auf der Tagesordnung der Sitzung vom 26. Oktober 2021 standen dann schon 14 unerledigte Drucksachen. Hinzu kommen zahlreiche Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge mit vorläufigen Stellungnahmen, die in den unerledigten Drucksachen gar nicht mehr aufgeführt sind. Abgesehen davon, dass das keine Wertschätzung der ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte darstellt, stehen hinter den Anträgen auch Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Antwort warten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. November 2021 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 23. Januar 2023 mit der Stellungnahme ST 255. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 61 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 6
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 10 · 26.04.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 11 · 24.05.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 5
Beraten
Auskunftsersuchen V 432 2022 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 523/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 15 · 01.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 17 · 17.01.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

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