Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Konrad-Glatt-Straße bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken zu verhindern und die Sicht zu verbessern. Dies geschieht aufgrund der unzureichenden Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen und der negativen Einschätzung der Anwohner.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Zuckschwerdtstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Schutzgeländer an der Kreuzung Andreasstraße/Zuckschwerdtstraße unmittelbar vor den Straßenbahnschienen04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile erstellen"14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Zuckschwerdtstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Konrad-Glatt-Straße auf beiden Straßenseiten nicht nur die in der Stellungnahme ST 1970 angekündigten Parkwinkel, sondern zusätzlich bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel aufzustellen.
Begründung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1970 zur Vorlage OM 360 folgendes mitgeteilt: "Die Konrad-Glatt-Straße ist eine Einbahnstraße. Die Ausfahrt auf die Zuckschwerdtstraße ist sehr breit, da es sich hier früher um eine Straße mit Zweirichtungsverkehr handelte. Dadurch ist die Sicht auch bei einer engeren Beparkung recht gut. Das Hineintasten in die Vorfahrtsstraße ist daher gut möglich. Um die Parkregelung in der Zuckschwerdtstraße noch zusätzlich hervorzuheben, werden beidseitig der Einmündung Parkwinkel angeordnet." Zu Kontrollen heißt es zudem, "dass die Örtlichkeit nicht im Fokus der Kontrollen liegt. Aufgrund der geringen Verwarnungsgeldhöhe für Verstöße im Einmündungsbereich (ab 10 €) werden Verwarnungen billigend in Kauf genommen, demnach ist allein mit repressiven Mitteln keine strukturelle Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund dieser geringen Verwarnungsgeldhöhe führt auch eine höhere Überwachungsdichte nicht nachhaltig zum Erfolg." Die Einschätzung der "recht guten Sicht" wird von den im Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürgern nicht geteilt. Da Parkwinkel das Parken erfahrungsgemäß nicht verhindern und mit Kontrollen nicht nur nicht gerechnet werden kann, sondern diese angeblich sowieso erfolglos sind (siehe Stellungnahme), müssen eben bauliche Maßnahmen herangezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2021OFOF 88/6Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2021OMOM 360Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestaltenDirektanregung
- 25. Oktober 2021STST 1970Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestaltenStellungnahme
- 31. Oktober 2021OFOF 242/6Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2021Sie sind hierOMOM 1095Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindernDirektanregung
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 736Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats