Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Poller vor dem Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 zu setzen, um den Zugang für Bewohnerinnen und Bewohner zu erleichtern. Der schmale Bürgersteig und das erlaubte Parken führen zu einer Behinderung des Zugangs, insbesondere für Personen mit Gepäck, Kinderwagen oder Rollatoren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung der Parkplätze rechts und links des über die Mathildenstraße führenden Eingangs zur Liegenschaft Goldbergweg 19 den Bürgersteig vor dem Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 abzupollern.
Begründung
Der Bürgersteig im südlichen Teil der Mathildenstraße ist sehr schmal. Trotzdem ist dort an einigen Stellen das Parken erlaubt. Dies führt dazu, dass der über die Mathildenstraße führende Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 derart zugeparkt wird, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise nicht möglich ist, mit Gepäck in die Wohnung zu kommen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren haben dann keine Möglichkeit des Zugangs mehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2021OFOF 3/5Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2021Sie sind hierOMOM 107Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19Direktanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1557Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats