Beleuchtung am Bürgerhaus Bornheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 fordert den Magistrat auf, die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Beleuchtung am Bürgerhaus Bornheim sicherzustellen. Dies ist notwendig, da die fehlende Beleuchtung seit Wochen eine Gefahr für die Sicherheit der Bürger darstellt.
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Der Magistrat wird gebeten, die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH aufzufordern, die Beleuchtung rund um das Bürgerhaus Bornheim, ab Eintritt der Dunkelheit, sicherzustellen.
Begründung
Auf die öffentlichen Fußwege entlang des Bürgerhauses und auf der Rückseite zur Bornheimer Landwehr hin sind seit Wochen die dort vorhandenen Laternen abgeschaltet. Es ist keine Beleuchtung vorhanden. Dies bürgt die Gefahr von Unfällen und Überfällen. Trotz telefonischer Hinweise bereits im September 2021 auf dem Missstand ist bisher nichts passiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2021OFOF 97/4Beleuchtung am Bürgerhaus BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. November 2021Sie sind hierOMOM 1072Beleuchtung am Bürgerhaus BornheimDirektanregung
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 478Beleuchtung am Bürgerhaus BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats