Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer „In den Schafgärten“ durchsetzen!
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1047 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 20.11.2016
Betreff: Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer "In den Schafgärten" durchsetzen! Der Magistrat wird gebeten, das vor vielen Jahren vor der Pension Wilsheimer in der Straße In den Schafgärten eingeführte absolute Halteverbot durchzusetzen und die Einhaltung zu überwachen.
Begründung: Vor der Pension sind viele Fahrzeuge im absoluten Halteverbot geparkt. Diese Pkws ragen weit in die öffentliche Straße hinein, was den Verkehr an dieser Stelle stark behindert. Noch größer ist die Behinderung aber für die Schulkinder, denn diese müssen auf der Straße um diese Fahrzeuge herum laufen. Deshalb wird die Situation für die Schulkinder noch prekärer. Fotos von diesem Bereich: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2016OFOF 38/14Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer (Maßbornstraße 8) Anlieger „In den Schafgärten“ durchsetzen! Sperrmüll beseitigen auf dem Schulweg!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2016Sie sind hierOMOM 1047Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer „In den Schafgärten“ durchsetzen!Direktanregung
- 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 544Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer "In den Schafgärten" durchsetzen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats