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Abfallbehälter an der Bushaltestelle „Platz der Einheit“

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1018 entstanden aus Vorlage: OF 175/1 vom 13.11.2016

Betreff: Abfallbehälter an der Bushaltestelle "Platz der Einheit" Der Magistrat wird gebeten, den seit einiger Zeit an der Bushaltestelle "Platz der Einheit" (Linie 46) in der Haltebucht aufgestellten Abfallbehälter zu entfernen und auf dem Bürgersteig zu montieren, wie dies auch an allen anderen Bushaltestellen üblich ist.

Begründung: Der in der Haltebucht aufgestellte Abfallbehälter behindert den Linienbus 46 bei der Anfahrt der Haltestelle. Der Bus kann dadurch nicht bis an den Straßenrand fahren und die Fahrgäste mit Rollstuhl und Rollator sowie Mütter und Väter mit Kinderwagen können durch diese große Lücke nicht ohne Probleme aussteigen. Bild 1

Bild 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2016OFOF 175/1Abfallbehälter Bushaltestelle „Platz der Einheit“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2016Sie sind hier
    OMOM 1018Abfallbehälter an der Bushaltestelle „Platz der Einheit“
    Direktanregung
  3. 3. März 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 504Abfallbehälter an der Bushaltestelle "Platz der Einheit"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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