Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Berkersheimer Kerbeverein e. V.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, den Berkersheimer Kerbeverein e. V. mit bis zu 3.000 Euro aus einem Sondertopf zu unterstützen, um die Durchführung der Kerb und des Weihnachtsmarktes zu sichern. Dies ist notwendig, da die gestiegenen Kosten die finanzielle Durchführung der Veranstaltungen gefährden.
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Thema Kultur verfolgenInitiative
Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung der Kerb und des Weihnachtsmarktes mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen.
Der Berkersheimer Kerbeverein e. V. leistet eine hervorragende Arbeit. Durch die gestiegenen Kosten wird es immer schwieriger, u. a. die Berkesheimer Kerb und den Berkersheimer Weihnachtsmarkt finanziell zu stemmen.
Um die Kerb und den Weihnachtsmarkt auch weiterhin durchführen zu können, benötigt der Berkersheimer Kerbeverein e. V. eine finanzielle Unterstützung.
Begründung
Der Berkersheimer Kerbeverein e. V. leistet eine hervorragende Arbeit. Durch die gestiegenen Kosten wird es immer schwieriger, u. a. die Berkesheimer Kerb und den Berkersheimer Weihnachtsmarkt finanziell zu stemmen. Um die Kerb und den Weihnachtsmarkt auch weiterhin durchführen zu können, benötigt der Berkersheimer Kerbeverein e. V. eine finanzielle Unterstützung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2023OFOF 683/10Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ - hier: Berkersheimer Kerbeverein e. V.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Oktober 2023Sie sind hierOIOI 37Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Berkersheimer Kerbeverein e. V.Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet