Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hier: Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V. finanziell zu unterstützen, um das Sachsenhäuser Brunnenfest weiterhin durchführen zu können. Die Unterstützung ist notwendig, da die gestiegenen Kosten die Durchführung des Festes gefährden.
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Thema Kultur verfolgenInitiative
Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), beauftragt, das Sachsenhäuser Brunnenfest der Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V. finanziell zu unterstützen.
Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro.
Die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V. leistet eine hervorragende Arbeit. Durch die gestiegenen Kosten wird es immer schwieriger, das Sachsenhäuser Brunnenfest finanziell zu stemmen.
Um das Sachsenhäuser Brunnenfest auch weiterhin durchführen zu können, benötigt die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V. eine finanzielle Unterstützung.
Begründung
Die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V. leistet eine hervorragende Arbeit. Durch die gestiegenen Kosten wird es immer schwieriger, das Sachsenhäuser Brunnenfest finanziell zu stemmen. Um das Sachsenhäuser Brunnenfest auch weiterhin durchführen zu können, benötigt die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V. eine finanzielle Unterstützung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2023OFOF 880/5Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V.Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
- 15. September 2023Sie sind hierOIOI 28Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen e. V.Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet