Umbenennung des Neubaugebietes „New Erlenbach“ in „Kurmarkviertel“
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Initiative vom 12.03.2013, OI 28 entstanden aus Vorlage: OF 127/13 vom 03.03.2013
Betreff: Umbenennung des Neubaugebietes "New Erlenbach" in "Kurmarkviertel" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, 1. das Neubaugebiet in Nieder-Erlenbach, das als "New Erlenbach" eingeführt und vermarktet wurde, in "Kurmarkviertel" umzubenennen beziehungsweise dies als offizielle Bezeichnung einzuführen; 2. den Quartiersplatz in "Kurmarkplatz" zu benennen. Die für das Neubauviertel gewählte Bezeichnung "New Erlenbach" ist bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat Nieder-Erlenbach gleichermaßen unbeliebt. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Bezeichnung bezieht sich auf die zum Neubaugebiet hinführende Kurmarkstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13Versandpaket: 20.03.2013 Aktenzeichen: 62 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2013OFOF 127/13Umbenennung des Neubaugebietes .New Erlenbach" in .Kurmarkviertel"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2013Sie sind hierOIOI 28Umbenennung des Neubaugebietes „New Erlenbach“ in „Kurmarkviertel“Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet