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Umbenennung des Neubaugebietes „New Erlenbach“ in „Kurmarkviertel“

Vorlagentyp: OI
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Initiative vom 12.03.2013, OI 28 entstanden aus Vorlage: OF 127/13 vom 03.03.2013

Betreff: Umbenennung des Neubaugebietes "New Erlenbach" in "Kurmarkviertel" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, 1. das Neubaugebiet in Nieder-Erlenbach, das als "New Erlenbach" eingeführt und vermarktet wurde, in "Kurmarkviertel" umzubenennen beziehungsweise dies als offizielle Bezeichnung einzuführen; 2. den Quartiersplatz in "Kurmarkplatz" zu benennen. Die für das Neubauviertel gewählte Bezeichnung "New Erlenbach" ist bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat Nieder-Erlenbach gleichermaßen unbeliebt. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Bezeichnung bezieht sich auf die zum Neubaugebiet hinführende Kurmarkstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13Versandpaket: 20.03.2013 Aktenzeichen: 62 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. März 2013OFOF 127/13Umbenennung des Neubaugebietes .New Erlenbach" in .Kurmarkviertel"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. März 2013Sie sind hier
    OIOI 28Umbenennung des Neubaugebietes „New Erlenbach“ in „Kurmarkviertel“
    Initiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OIInitiative des Ortsbeirats

Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Initiative
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Magistrat führt aus oder berichtet
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