Umbenennung des Neubaugebietes .New Erlenbach" in .Kurmarkviertel"
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Erlenbach" in "Kurmarkviertel" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Neubaugebiet in Nieder-Erlenbach, dass als "New Erlenbach" eingeführt und vermarktet wurde, in "Kurmarkviertel" umzubenennen bzw. dies als offizielle Bezeichnung einzuführen. 2. bei zukünftigen Bebauungsplänen und Bauvorhaben den Ortsbeirat rechtzeitig in Bezug auf die Namensgebung von Quartiers- und Straßennamen etc. anzuhören. Begründung: Die für das Neubauviertel gewählte Bezeichnung "New Erlenbach" ist bei Bürgern und Ortsbeirat Nieder-Erlenbachs gleichmermaßen unbeliebt. Die vom Ortsbeirat vorschlagene Bezeichnung bezieht sich auf die zum Neubaugebiet hinführende Kurmarkstraße.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2013, OF 127/13
Betreff: Umbenennung des Neubaugebietes "New Erlenbach" in "Kurmarkviertel"
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Neubaugebiet in Nieder-Erlenbach, dass als "New Erlenbach" eingeführt und vermarktet wurde, in "Kurmarkviertel" umzubenennen bzw. dies als offizielle Bezeichnung einzuführen. 2. bei zukünftigen Bebauungsplänen und Bauvorhaben den Ortsbeirat rechtzeitig in Bezug auf die Namensgebung von Quartiers- und Straßennamen etc. anzuhören.
Begründung: Die für das Neubauviertel gewählte Bezeichnung "New Erlenbach" ist bei Bürgern und Ortsbeirat Nieder-Erlenbachs gleichmermaßen unbeliebt. Die vom Ortsbeirat vorschlagene Bezeichnung bezieht sich auf die zum Neubaugebiet hinführende Kurmarkstraße.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2013Sie sind hierOFOF 127/13Umbenennung des Neubaugebietes .New Erlenbach" in .Kurmarkviertel"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2013OIOI 28Umbenennung des Neubaugebietes „New Erlenbach“ in „Kurmarkviertel“Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER