Übernahme der Dirigentenkosten beim Volkstrauertag
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 beantragt die Übernahme der Dirigentenkosten für den Volkstrauertag aus dem Ortsbeiratsbudget. Dies soll eine Tradition unterstützen, die den würdigen Rahmen des Volkstrauertages durch den Gesangsverein fördert. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 150 Euro.
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Der Magistrat wird gebeten, aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets jährlich folgende Leistung zu begleichen: Beim Volkstrauertag auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach singt der Gesangsverein und gestaltet damit den würdigen Rahmen des Volkstrauertages. Die Kosten des Dirigenten belaufen sich auf 150 Euro. Dieses Honorar soll ab sofort jährlich aus dem Ortsbeiratsbudget gedeckt werden.
Begründung
Es ist zu einer schönen Tradition geworden, dass der Gesangsverein den würdigen Rahmen des Volkstrauertages gestaltet. Dabei wird der Chor durch einen Dirigenten unterstützt. Um die Kosten des Dirigenten zu begleichen, sollten diese in Zukunft aus dem Ortsbeiratsbudget beglichen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2020OFOF 262/13Übernahme der Dirigentenkosten beim VolkstrauertagOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2020Sie sind hierOIBOIB 402Übernahme der Dirigentenkosten beim VolkstrauertagBudget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Initiative des Ortsbeirats, die Haushaltsmittel im Ortsbezirk betrifft. Wie eine reguläre Initiative wird sie direkt an den Magistrat gerichtet, bezieht sich aber auf die Verwendung von Geld im Stadtteil.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet