Übernahme der Dirigentenkosten beim Volkstrauertag
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Übernahme der Dirigentenkosten für den Volkstrauertag aus dem Ortsbeiratsbudget. Dies soll die Tradition des Gesangsvereins unterstützen, der den Volkstrauertag würdig gestaltet. Die Kosten belaufen sich auf 150,00€ jährlich.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, aus Mitteln des Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 13 jährlich folgende Leistung zu begleichen. Beim Volkstrauertag auf dem alten Friedhof in Nieder-Erlenbach singt der Gesangsverein und gestaltet damit den würdigen Rahmen des Volkstrauertages. Die Kosten des Dirigenten belaufen sich auf 150,00€. Dieses Honorar soll ab sofort durch das Ortsbeiratsbudget gedeckt werden.
Begründung
Es ist zu einer schönen Tradition geworden, dass der Gesangsverein den würdigen Rahmen des Volkstrauertages gestaltet, dabei wird der Chor durch einen Dirigenten unterstützt. Um die Kosten des Dirigenten zu begleichen sollten diese in Zukunft aus dem Ortsbeiratsbudget beglichen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2020Sie sind hierOFOF 262/13Übernahme der Dirigentenkosten beim VolkstrauertagOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2020OIBOIB 402Übernahme der Dirigentenkosten beim VolkstrauertagBudget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme