Finanzierung der Kosten für die Zaunsetzung an der Hundeauslauffläche Bonifatiuspark aus dem Ortsbeiratsbudget
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 schlägt vor, 3.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für die Zaunsetzung an der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark bereitzustellen. Dies ist notwendig, da die Errichtung eines Zauns nicht grundsätzlich ausgeschlossen wurde, um die Nutzung der Fläche für Hunde zu verbessern.
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Bonifatiuspark — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Maßnahmen aus dem Entsiegelungskonzept vorstellen19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelungskonzept13.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Fitnessecke im Bonifatiuspark23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bonifatiuspark per E-MailInitiative
Der Ortsbeirat 12 wird sich an den Kosten der Zaunsetzung für die Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark (Vorlage OM 3106) beteiligen. Der Ortsbeirat stellt hierfür einen Betrag von 3.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung.
Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme vom 06.02.2023, ST 385, erklärt, "Einfriedungen von Hundefreilaufflächen sind aufgrund der relativ hohen Kosten derzeit nicht umsetzbar." Anders als in früheren Stellungnahmen wurde die Errichtung eines Zauns aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Als Vorbild dient die Hundeauslauffläche am Alleenring im Ortsbeirat 3, die ebenfalls aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert wird. Siehe hierzu auch die Stellungnahme ST 2180.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Initiative des Ortsbeirats, die Haushaltsmittel im Ortsbezirk betrifft. Wie eine reguläre Initiative wird sie direkt an den Magistrat gerichtet, bezieht sich aber auf die Verwendung von Geld im Stadtteil.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2023 wurde diese Initiative im Ortsbeirat eingebracht. Der Magistrat antwortete am 4. September 2023 mit der Stellungnahme ST 1841. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 17 Wochen.