Haushalt 2024/2025 Planungsmittel für Turnhalle der Griechischen Schule in Griesheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die für die Planung eines Neubaus der Turnhalle der Griechischen Schule (ehemalige Mozartschule) erforderlichen Mittel in Höhe von 150 000 Euro in den Haushalt 2024 einzustellen.
Begründung
Planungsmittel für Turnhalle der Griechischen Schule in Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die für die Planung eines Neubaus der Turnhalle der Griechischen Schule (ehemalige Mozartschule) erforderlichen Mittel in Höhe von 150 000 Euro in den Haushalt 2024 einzustellen. Begründung: Auch die Turnhalle der Griechischen Schule ist schon seit Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. Insbesondere die sanitären Anlagen sind sehr veraltet und die Duschen und Waschbecken sind oft außer Betrieb. Das Alter der Turnhalle und die unzureichende Unterhaltung des Baus über Jahrzehnte haben eine Situation entstehen lassen, die einen Neubau sinnvoll erscheinen lässt. Zudem können im Neubau auch die veränderten Anforderungen an eine Sporthalle aufgenommen werden. Neben der schulischen Nutzung wird die Halle auch intensiv für Vereinssport genutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2024Sie sind hierOFOF 960/6Haushalt 2024/2025 Planungsmittel für Turnhalle der Griechischen Schule in GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. April 2024EAEA 42Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planungsmittel für Turnhalle der Griechischen Schule in GriesheimEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme