Keine weitere Gewerbeansiedlung im Schwanheimer Unterfeld und im Grünzug zwischen Zeilsheim und Unterliederbach!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die als Gewerbeentwicklungszuwachsflächen gekennzeichneten Gebiete im Süden des Industrieparks Höchst sind landwirtschaftliche Nutzflächen oder Wiesen und stellen für die Bevölkerung ein wunderschönes Naherholungsgebiet dar. Wald und Grünflächen wurden und werden im Schwanheimer Raum durch Straßenbau und die Anbindung der Leunabrücke immer weiter vernichtet. Nun soll auch noch das letzte Stück Grünland zwischen dem Industriepark Höchst und der B 40a als Gewerbefläche ausgewiesen und genutzt werden. Das würde bedeuten, dass die jetzige "Pufferzone" zwischen Industrie und Wald sowie zwischen Industrie und Naherholungsgebiet wegfallen würde. Das neue Gewerbegebiet würde an das wertvolle und einzigartige Naturschutzgebiet Schwanheimer Düne heranrücken. Dies würde alle naturschützerischen Bemühungen hintertreiben, die versuchen, die vielen bedrohten Arten im Naturschutzgebiet zu pflegen und zu erhalten. Dem Naturschutzgebiet würde eine "Verinselung" drohen. Der Druck in das Naturschutzgebiet würde außerdem zu nehmen, da den Erholungssuchenden die weitläufigen Randzonen des FFH-Gebietes durch die Bebauung nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Der Grünzug zwischen Zeilsheim und Unterliederbach ist ebenfalls zu wertvoll, unter anderem auch für das Stadtklima, um ihn durch Bebauung zu zerstören. Das geplante Gebiet Nr. 43 ist deshalb ebenfalls abzulehnen. Es kann nicht sein, dass Naturschutz immer nur so lange zählt, bis die Wirtschaft ihre Interessen anmeldet, und dann wirtschaftlichen Interessen der Vorrang eingeräumt wird. Natur, Gesundheit, Lebensqualität und Erholungsmöglichkeiten für die Bevölkerung haben einen unschätzbaren Wert, den man nicht leichtfertig auf dem Reißbrett verwerfen sollte. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2003, M 152 Zuständige Ortsbeiräte: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2003, TO I, TOP 32 Beschluss: 1.
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 152 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 954/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
- Sitzung des OBR 6 am 02.12.2003, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 1445 2003
- Der Vorlage M 152 wird unter Hinweis auf OA 1445 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 954/6 wird abgelehnt.
- Die Vorlage OF 960/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme) zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung)
Inhalt
Antrag vom 03.11.2003, OF 954/6
Betreff:
Keine weitere Gewerbeansiedlung im Schwanheimer Unterfeld und im Grünzug zwischen Zeilsheim und Unterliederbach!
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm aufgeführten Flächen Nr. 31 (Industriepark Höchst Süd) und Nr. 43 (Unterliederbach Nord) ersatzlos aus dem Plan zu streichen.
Begründung:
Die als Gewerbeentwicklungszuwachsflächen gekennzeichneten Gebiete im Süden des Industrieparks Höchst sind landwirtschaftliche Nutzflächen oder Wiesen und stellen für die Bevölkerung ein wunderschönes Naherholungsgebiet dar. Wald und Grünflächen wurden und werden im Schwanheimer Raum durch Straßenbau und die Anbindung der Leunabrücke immer weiter vernichtet. Nun soll auch noch das letzte Stück Grünland zwischen dem Industriepark Höchst und der B 40a als Gewerbefläche ausgewiesen und genutzt werden. Das würde bedeuten, dass die jetzige "Pufferzone" zwischen Industrie und Wald sowie zwischen Industrie und Naherholungsgebiet wegfallen würde. Das neue Gewerbegebiet würde an das wertvolle und einzigartige Naturschutzgebiet Schwanheimer Düne heranrücken. Dies würde alle naturschützerischen Bemühungen hintertreiben, die versuchen, die vielen bedrohten Arten im Naturschutzgebiet zu pflegen und zu erhalten. Dem Naturschutzgebiet würde eine "Verinselung" drohen. Der Druck in das Naturschutzgebiet würde außerdem zu nehmen, da den Erholungssuchenden die weitläufigen Randzonen des FFH-Gebietes durch die Bebauung nicht mehr zur Verfügung stehen würden.
Der Grünzug zwischen Zeilsheim und Unterliederbach ist ebenfalls zu wertvoll, unter anderem auch für das Stadtklima, um ihn durch Bebauung zu zerstören. Das geplante Gebiet Nr. 43 ist deshalb ebenfalls abzulehnen.
Es kann nicht sein, dass Naturschutz immer nur so lange zählt, bis die Wirtschaft ihre Interessen anmeldet, und dann wirtschaftlichen Interessen der Vorrang eingeräumt wird. Natur, Gesundheit, Lebensqualität und Erholungsmöglichkeiten für die Bevölkerung haben einen unschätzbaren Wert, den man nicht leichtfertig auf dem Reißbrett verwerfen sollte.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2003, M 152 Zuständige Ortsbeiräte: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2003MM 152Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (ehemals Industriekarte)Magistratsvortrag
- 3. November 2003Sie sind hierOFOF 954/6Keine weitere Gewerbeansiedlung im Schwanheimer Unterfeld und im Grünzug zwischen Zeilsheim und Unterliederbach!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung)