Transparenz und Offenheit bei den Planungen für die Umwidmung des Rennbahngeländes herstellen!
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Planungen für die Umwidmung des Rennbahngeländes herstellen! Vorgang: OM 3341/14 OBR 5; M 147/14; M 148/14; M 151/14 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um folgende Informationen:
- In der
- Sitzung des Ortsbeirats 5 hat der Wirtschaftsdezernent Markus Frank berichtet, dass die Stadt Frankfurt vor der Vergabe des Rennbahngeländes insgesamt 20 Standorte geprüft hat. Welche Standorte wurden im Einzelnen geprüft? Wie sieht das Ergebnis der Prüfung im Detail aus? Welche Faktoren sprachen gegen die geprüften, dann aber verworfenen Standorte? Welche Faktoren waren für die Wahl des Rennbahngeländes ausschlaggebend?
- In der Magistratsvorlage M147 wird davon gesprochen, dass der Galopprennsport nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Welche weiteren Sportarten werden in Frankfurt nicht wirtschaftlich betrieben? Falls weitere Sportarten in Frankfurt nicht wirtschaftlich betrieben werden können, droht diesen Sportarten ebenfalls das Aus in der Sportstadt Frankfurt?
- Welche Notwendigkeit sieht die Stadt Frankfurt in der Einrichtung eines weiteren Freizeitsport- und Landschaftsparks in Niederrad, wenn es in Niederrad mit Elly-Lucht-Park, Licht- und Luftbad und Weinbergpark bereits drei große Freizeitsport- und Landschaftsparks gibt?
- Welche Kosten kommen auf die Stadt Frankfurt zu, wenn auf der verbleibenden Fläche von 9,4 ha auf dem Rennbahngelände ein Park eingerichtet werden wird? Ist die Einrichtung des Parks und dessen Pflege auf 99 Jahre gerechnet, wirtschaftlicher als der Betrieb einer Galopprennbahn vor dem Hintergrund, dass der ebenfalls auf dem Gelände aktive Golfclub jedes Jahr 240.000 EUR Pacht zahlt? Wäre es unter den genannten Aspekten nicht sinnvoller an der Stelle zumindest den Golfclub als Betreiber eines Freizeitsport- und Landschaftsparks zu halten?
- Welche Verträge hat die Hippodrom GmbH mit dem Golfclub? Ist mit Kosten bei einer Entschädigung des Golfclub-Betreibers zu rechnen, falls es nicht doch noch zu einer Lösung kommt, die allen Akteuren Raum auf dem Gelände gibt? Und wie hoch werden diese sein?
- Der auf dem Rennbahngelände ebenfalls ansässige Golfclub findet in M147 keine Erwähnung. Genauso wenig wird davon gesprochen, dass der Golfclub auf dem Rennbahngelände wirtschaftlich erfolgreich arbeitet und eine annährend viermal höhere Pacht zahlt als für den DFB geplant ist. Aus welchem Grund? Würde das nennen des wirtschaftlich erfolgreich agierenden Golfclubs den Aufstellungsbeschluss bzw. eine eventuell notwendige Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans gefährden?
- M148 gewährt dem Erbbauberechtigten ein Rücktrittsrecht, falls das Gelände nicht zum 1.1.2016 übergeben werden kann. Mit dem Rücktrittsrecht ist die Kostenübernahme in Höhe von maximal 900.000 EUR verbunden. Jedoch ist es lt. M147 eventuell nötig, dass um einen Bebauungsplan für das Rennbahngelände aufstellen zu können, der Regionale Flächennutzungsplan geändert werden muss. Ist im vorgenannten Fall der vereinbarte Übergabetermin zum 1.1.2016 überhaupt realistisch?
- Der in M148 genannte Bodenrichtwert von 50 EUR/qm bezieht sich auf ein Landschaftsschutzgebiet. Hätte der Bodenrichtwert nicht entsprechend angehoben werden müssen, wenn das Landschaftsschutzgebiet nun in Bauland umgewidmet wird. Aus welchem Grund wurde mit einem so niedrigen Bodenrichtwert gerechnet, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft der Bodenrichtwert bei 500 EUR/qm liegt.
- Welche Risiken sind mit der Vergabe des Rennbahngeländes an den DFB von einem Erbpachtzins von 46 EUR/qm verbunden? Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund, dass die Huarong-Gruppe 2006 einen Erbpachtzins von ca. 860 EUR/qm gezahlt hat. Ist es möglich, dass die Huarong-Gruppe auf Schadensersatz klagen wird? Nicht zuletzt, weil die Voraussetzungen unter denen das Gelände gekauft wurde, nämlich freier Blick auf Rennbahn und Golfplatz nicht nur nicht mehr gegeben sein wird, sondern zu erwarten ist, dass der DFB unmittelbar vor das Hotel Gebäude bauen wird, das keine Aussicht auf freies Gelände aus den Hotelzimmern mehr zulässt?
- Welche Kosten kommen auf die Stadt Frankfurt für die Bereithaltung von weiteren 5 ha Fläche für eine eventuell zu bauende neue DFB-Zentrale auf dem Gelände zu? Warum wurde auf eine Klausel verzichtet, die dem DFB einen zeitlichen Rahmen setzt bis wann das Gelände übernommen werden muss?
- Was geschieht mit der Fläche, wenn der DFB sich dann doch für den Bau einer neuen Zentrale an einem anderen Standort, z.B. in Berlin, entscheidet? Wäre es nicht sinnvoller die Fläche gleich dem DFB in Erbpacht zu vergeben, wenn durch das zeitlich unbegrenzte Vorhalten der Fläche der Stadt Frankfurt die Möglichkeit genommen wird bestehende, lukrative Pachtverträge aufrechtzuerhalten.
- Die Stadt Frankfurt hat sich bereit erklärt auf eigene Kosten die Tribüne auf der Rennbahn abzureißen. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wie soll den Bürgern vermittelt werden, dass ein erst vor wenigen Jahren mit städtischen Geldern saniertes Gebäude nun auf Kosten der Stadt abgerissen werden wird?
- Von bereits bestehenden DFB-Leistungszentren ist bekannt, dass sie Besuchermagneten sind. Wurde die verkehrliche Anbindung unter Berücksichtigung, dass die unmittelbaren Anwohner rund um das Rennbahngelände keiner unzumutbaren Belastung ausgesetzt werden sollen, bereits bedacht? Welche Kosten kommen hierfür auf die Stadt zu? Wird der DFB an den Kosten beteiligt werden?
- In M151 soll die Übertragung der Geschäftsanteile der Hippodrom GmbH geregelt werden. Die Hippodrom GmbH und der Nutzer der Rennbahn, das ist der Renn-Klub e.V., sind jedoch nicht ein und die selbe Rechtsperson. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass der Renn-Klub auf die Einhaltung der Verträge bis 2024 besteht? Welche Verträge bestehen mit dem Renn-Klub im Detail? Und welche Möglichkeiten hat die Stadt diese Verträge zu lösen? Werden hier weitere Entschädigungen fällig? Wenn ja, in welcher Höhe?
- In der Ortsbeiratssitzung vom 12.09.2014 argumentierte der Wirtschafts- und Sportdezernent mit dem hohen Prestige und den sprudelnden Steuereinnahmen, die durch den DFB generiert werden. Nachdem hohes Prestige nicht in Euro zu messen ist, stellt sich die Frage wie hoch sind die Steuereinnahmen, die durch den DFB und seine Gesellschaften generiert werden? Wenn sich die Umwidmung des Rennbahngeländes aufgrund der hohen Steuereinnahmen für die Stadt rechnen sollen, was wurde von Seiten des Magistrats unternommen, den Verbleib des DFB mit seiner Zentrale und seinen Gesellschaften zumindest für den Zeitraum der Erbpacht in Frankfurt zu sichern. Wurde dies vertraglich geregelt? Wenn ja, wann wird dieser Vertrag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Begründung: In den Magistratsvorlagen M 147, M148 und M151 werden die Voraussetzungen geschaffen, ein Großteil des Rennbahngeländes an den DFB zu übertragen. Nachdem im Kontext mit der Entscheidung für den DFB von Seiten des Wirtschafts- uns Sportdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats vom 12.9.14 stets die Wirtschaftlichkeit des Geländes ins Feld geführt wurde, sollten alle Aspekte der künftigen Wirtschaftlichkeit in der Nutzung des Rennbahngeländes genauesten in Augenschein genommen werden. Dazu zählen auch die Details der Ausgestaltung des Vertrages mit dem DFB. Eine detaillierte Auskunft zu den oben genannten Magistratsvorlagen ist einer offenen und transparenten Planung bei der Umwidmung des Geländes, so wie sie der Ortsbeirat 5 in seiner Anregung OM3341 gefordert hat, geschuldet.