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Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren

Vorlagentyp: OFFDP
1 SitzungAbgelehnt
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Begründung

Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan B 688 wie folgt zu ändern: Die im Bebauungsplan B 688 an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) ausgewiesene Fläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" wird umdefiniert und statt wie bisher als "Sonderfläche Gemeinbedarf" zukünftig als reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl (WRZ) von maximal 0,3 für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Begründung: Der Bebauungsplan B 688 sieht an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) derzeit noch eine Gemeinbedarfsfläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" vor. Derzeit wird die Fläche für eine Kita Auslagerung genutzt. Langfristig besteht in Kalbach kein Bedarf mehr für eine "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule". Die Grundschule wurde am alten Standort erweitert. Darüber hinaus sind auch keine anderweitigen langfristigen Nutzungsmöglichkeiten als Gemeinbedarfsfläche ersichtlich. Insbesondere kommt mangels Bedarf auch keine dauerhafte Nutzung für eine Kindertagesstätte in Betracht. Weitere Gemeinbedarfszwecke sind ebenfalls nicht ersichtlich. Für die Verwendung der Gemeinbedarfsfläche etwa für die Errichtung eines Bürgerhauses etc. ist der Standort mitten in einem Wohngebiet ungeeignet, da bereits die straßenmäßige Erschließung nicht hinreichend gesichert ist bzw. ein Verkehr erzeugt würde, der den Anwohnern nicht zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Bedarfes nach Wohnungen in Frankfurt und des Baubestandes im unmittelbaren Umfeld bietet sich daher die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in eine Fläche zur Nutzung als reines Wohngebiet, insbesondere zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an.

Inhalt

Antrag vom 24.10.2016, OF 93/12

Betreff: Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan B 688 wie folgt zu ändern: Die im Bebauungsplan B 688 an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) ausgewiesene Fläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" wird umdefiniert und statt wie bisher als "Sonderfläche Gemeinbedarf" zukünftig als reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl (WRZ) von maximal 0,3 für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen.

Begründung: Der Bebauungsplan B 688 sieht an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) derzeit noch eine Gemeinbedarfsfläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" vor. Derzeit wird die Fläche für eine Kita Auslagerung genutzt. Langfristig besteht in Kalbach kein Bedarf mehr für eine "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule". Die Grundschule wurde am alten Standort erweitert. Darüber hinaus sind auch keine anderweitigen langfristigen Nutzungsmöglichkeiten als Gemeinbedarfsfläche ersichtlich. Insbesondere kommt mangels Bedarf auch keine dauerhafte Nutzung für eine Kindertagesstätte in Betracht. Weitere Gemeinbedarfszwecke sind ebenfalls nicht ersichtlich. Für die Verwendung der Gemeinbedarfsfläche etwa für die Errichtung eines Bürgerhauses etc. ist der Standort mitten in einem Wohngebiet ungeeignet, da bereits die straßenmäßige Erschließung nicht hinreichend gesichert ist bzw. ein Verkehr erzeugt würde, der den Anwohnern nicht zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Bedarfes nach Wohnungen in Frankfurt und des Baubestandes im unmittelbaren Umfeld bietet sich daher die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in eine Fläche zur Nutzung als reines Wohngebiet, insbesondere zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Oktober 2016 brachte FDP im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.11.2016 im OBR 12 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 6 · 04.11.2016
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage OF 93/12 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme)

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Ortsbeiratssitzung