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Haushalt 2017 Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach; Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz

Vorlagentyp: OFCDU
66 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach; Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz Vorgang: OM 153/16 OBR15; ST 1145/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach werden 600.000 Euro im Haushalt 2017 bereitgestellt. Diese Maßnahme wird hinsichtlich der Umsetzung als vordringlich eingestuft. In diesem Zusammenhang wird auf die OM 153 des Ortsbeirates 15 vom 03.06.2016 und die hierzu ergangene Stellungnahme des Magistrats ST 1145 vom 29.08.2016 verwiesen. Begründung: Ein Kunstrasenplatz wird von zahlreichen Vereinen, die die Bezirkssportanlage nutzen, als zwingend notwendig erachtet. Das Fachamt hat die Notwendigkeit bereits anerkannt und in ihrer Liste der Maßnahmen, welche in der Zukunft umgesetzt werden sollen, bereits aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sind jetzt die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen um einen zeitnahen Umbau zu realisieren. Das Projekt ist mit hoher Priorität als vordringlich einzustufen.

Inhalt

Antrag vom 06.03.2017, OF 89/15

Betreff: Haushalt 2017 Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach; Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz Vorgang: OM 153/16 OBR15; ST 1145/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach werden 600.000 Euro im Haushalt 2017 bereitgestellt. Diese Maßnahme wird hinsichtlich der Umsetzung als vordringlich eingestuft. In diesem Zusammenhang wird auf die OM 153 des Ortsbeirates 15 vom 03.06.2016 und die hierzu ergangene Stellungnahme des Magistrats ST 1145 vom 29.08.2016 verwiesen.

Begründung: Ein Kunstrasenplatz wird von zahlreichen Vereinen, die die Bezirkssportanlage nutzen, als zwingend notwendig erachtet. Das Fachamt hat die Notwendigkeit bereits anerkannt und in ihrer Liste der Maßnahmen, welche in der Zukunft umgesetzt werden sollen, bereits aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sind jetzt die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen um einen zeitnahen Umbau zu realisieren. Das Projekt ist mit hoher Priorität als vordringlich einzustufen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2016OFOF 15/15Ersatz des Fußball-Hartplatzes durch Kunstrasen auf dem Sportgelände Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 3. Juni 2016OMOM 153Ersatz des Fußball-Hartplatzes durch Kunstrasen auf dem Sportgelände Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 29. August 2016STST 1145Ersatz des Fußball-Hartplatzes durch Kunstrasen auf dem Sportgelände Nieder-EschbachStellungnahme
  4. 6. März 2017Sie sind hier
    OFOF 89/15Haushalt 2017 Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach; Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 10. März 2017EAEA 60Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach: Umbau des Tennenspielfeldes in einen KunstrasenplatzEtatanregung
  6. 25. August 2017Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1601Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach: Umbau des Tennenspielfeldes in einen KunstrasenplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 10 · 10.03.2017
TO I, TOP 15
Angenommen
Etatanregung EA 60 2017 Die Vorlage OF 89/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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