Haushalt 2017 Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach; Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach; Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz Vorgang: OM 153/16 OBR15; ST 1145/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach werden 600.000 Euro im Haushalt 2017 bereitgestellt. Diese Maßnahme wird hinsichtlich der Umsetzung als vordringlich eingestuft. In diesem Zusammenhang wird auf die OM 153 des Ortsbeirates 15 vom 03.06.2016 und die hierzu ergangene Stellungnahme des Magistrats ST 1145 vom 29.08.2016 verwiesen. Begründung: Ein Kunstrasenplatz wird von zahlreichen Vereinen, die die Bezirkssportanlage nutzen, als zwingend notwendig erachtet. Das Fachamt hat die Notwendigkeit bereits anerkannt und in ihrer Liste der Maßnahmen, welche in der Zukunft umgesetzt werden sollen, bereits aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sind jetzt die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen um einen zeitnahen Umbau zu realisieren. Das Projekt ist mit hoher Priorität als vordringlich einzustufen.
Inhalt
Antrag vom 06.03.2017, OF 89/15
Betreff: Haushalt 2017 Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach; Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz Vorgang: OM 153/16 OBR15; ST 1145/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den Umbau des Tennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach werden 600.000 Euro im Haushalt 2017 bereitgestellt. Diese Maßnahme wird hinsichtlich der Umsetzung als vordringlich eingestuft. In diesem Zusammenhang wird auf die OM 153 des Ortsbeirates 15 vom 03.06.2016 und die hierzu ergangene Stellungnahme des Magistrats ST 1145 vom 29.08.2016 verwiesen.
Begründung: Ein Kunstrasenplatz wird von zahlreichen Vereinen, die die Bezirkssportanlage nutzen, als zwingend notwendig erachtet. Das Fachamt hat die Notwendigkeit bereits anerkannt und in ihrer Liste der Maßnahmen, welche in der Zukunft umgesetzt werden sollen, bereits aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sind jetzt die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen um einen zeitnahen Umbau zu realisieren. Das Projekt ist mit hoher Priorität als vordringlich einzustufen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2016OFOF 15/15Ersatz des Fußball-Hartplatzes durch Kunstrasen auf dem Sportgelände Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · BFF
- 3. Juni 2016OMOM 153Ersatz des Fußball-Hartplatzes durch Kunstrasen auf dem Sportgelände Nieder-EschbachDirektanregung
- 29. August 2016STST 1145Ersatz des Fußball-Hartplatzes durch Kunstrasen auf dem Sportgelände Nieder-EschbachStellungnahme
- 6. März 2017Sie sind hierOFOF 89/15Haushalt 2017 Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach; Umbau des Tennenspielfeldes in einen KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2017EAEA 60Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach: Umbau des Tennenspielfeldes in einen KunstrasenplatzEtatanregung
- 25. August 2017Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1601Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach: Umbau des Tennenspielfeldes in einen KunstrasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme