Bürgerproteste gegen Pläne zum Umbau der Gaslaternen im Dichterviertel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
- Gaslicht ist ein Kulturgut der Stadt Frankfurt am Main. In der Vergangenheit kam der Denkmalschutz zu spät ins Visier bei Konflikten zwischen Erhaltungs-Anliegen der Bürger und Stadtplanungs- oder Baumaßnahmen (z.B. am Höhenblick). Dies soll im Fall der verbliebenen Gaslaternen nicht wieder passieren. Nicht nur die Bürger sind an die Erhaltungssatzung gebunden, sondern auch die Stadt Frankfurt.
- Es sollen keine Steuergelder verschwendet werden zur Beseitigung gut funktionierender Beleuchtungsanlagen. Entgegen anderslautenden Behauptungen gibt es keine Probleme bei der Beschaffung von Ersatzteilen für Gasleuchten. Gaslampen auch der
- Generation sind voll funktionstüchtig, während sie bei einer „Umrüstung“ auf Strom durch Sauerstoffeinwirkung rosten. Die Kosten der Umrüstung auf Strom oder der Ersatz von Gaslaternen, die sich frühestens nach 40 Jahren amortisieren, stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen. Elektrolampen haben eine nur halb so lange Lebensdauer wie Gaslampen.
- Neue Möglichkeiten der Beleuchtungstechnik, z.B. Ein- und Ausschalten der Gaslaternen mit solarbetriebenen programmierbaren Schaltgeräten sind abzuwarten und zu prüfen. Gaslampen per se sind genauso (un-)problematisch wie Gasherde oder Gasheizungen. Gemäß einer EU-Verordnung wird nicht Gas-, sondern Elektrisches Licht für die Stadt Frankfurt in Zukunft problematisch, weil Quecksilber-Hochdruckdampflicht verboten wird.
Inhalt
Antrag vom 05.03.2009, OF 879/9
Betreff:
Bürgerproteste gegen Pläne zum Umbau der Gaslaternen im Dichterviertel
Der Magistrat wird aufgefordert,
die Pläne zum Abbau von Gaslaternen aufzuheben und verbliebene Gaslaternen unter Denkmalschutz zu stellen.
Begründung:
- Gaslicht ist ein Kulturgut der Stadt Frankfurt am Main. In der Vergangenheit kam der Denkmalschutz zu spät ins Visier bei Konflikten zwischen Erhaltungs-Anliegen der Bürger und Stadtplanungs- oder Baumaßnahmen (z.B. am Höhenblick). Dies soll im Fall der verbliebenen Gaslaternen nicht wieder passieren. Nicht nur die Bürger sind an die Erhaltungssatzung gebunden, sondern auch die Stadt Frankfurt.
- Es sollen keine Steuergelder verschwendet werden zur Beseitigung gut funktionierender Beleuchtungsanlagen. Entgegen anderslautenden Behauptungen gibt es keine Probleme bei der Beschaffung von Ersatzteilen für Gasleuchten. Gaslampen auch der 1. Generation sind voll funktionstüchtig, während sie bei einer "Umrüstung“ auf Strom durch Sauerstoffeinwirkung rosten. Die Kosten der Umrüstung auf Strom oder der Ersatz von Gaslaternen, die sich frühestens nach 40 Jahren amortisieren, stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen. Elektrolampen haben eine nur halb so lange Lebensdauer wie Gaslampen.
- Neue Möglichkeiten der Beleuchtungstechnik, z.B. Ein- und Ausschalten der Gaslaternen mit solarbetriebenen programmierbaren Schaltgeräten sind abzuwarten und zu prüfen. Gaslampen per se sind genauso (un-)problematisch wie Gasherde oder Gasheizungen. Gemäß einer EU-Verordnung wird nicht Gas-, sondern Elektrisches Licht für die Stadt Frankfurt in Zukunft problematisch, weil Quecksilber-Hochdruckdampflicht verboten wird.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2009Sie sind hierOFOF 879/9Bürgerproteste gegen Pläne zum Umbau der Gaslaternen im DichterviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. März 2009OAOA 841Bürgerproteste gegen Pläne zum Umbau der Gaslaternen im DichterviertelAnregung
- 24. September 2009Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1424Bürgerproteste gegen Pläne zum Umbau der Gaslaternen im DichterviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung), bei Enthaltung LINKE.