Zeilsheim: Überholen an der Bushaltestelle .Zeilsheim Kolonie.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Bushaltestelle "Zeilsheim Kolonie" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Überholen der haltenden Busse an der Bushaltestelle "Kolonie" - Käthe-Kollwitz-Schule wirksam verhindert oder so erschwert werden kann, dass keine Passanten - vor allem Schulkinder - gefährdet werden. Bei der Prüfung sollte der Schwerpunkt auf der Fahrtrichtung Höchst liegen, da hier Schulkinder die Straße von und zur Schule überqueren müssen und teilweise unvorsichtig vor dem Bus über die Westhöchster Straße laufen. Insbesondere sollte der Aspekt geprüft werden, ob mit der vorhandenen oder einer zu erneuernden Lichtzeichenanlage (Ampel) eine geeignete Möglichkeit besteht, hier den Verkehr zu beruhigen, aber mit der Maßgabe, dabei die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss mit aufzuzeigen. Begründung: Die Bushaltestelle vor der Käthe-Kollwitz-Schule liegt verkehrsgünstig an einem geraden Straßenverlauf, der ein weiträumiges und temporeiches Überholen der haltenden Busse ermöglicht. Gerade im Schulverkehr passiert es häufig, dass Kinder unachtsam die Straße überqueren. Das Überholen der Busse ist an dieser Stelle verboten und entsprechend mit dem Vz 276 ausgeschildert. Die Einhaltung dieses Überholverbotes wird allerdings weder beachtet noch geahndet. Es ist dringend geboten, bevor schlimme Unfälle passieren, hier technische oder bauliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine Steuerung der Lichtzeichenanlage, ähnlich (nicht gleich) wie bei Straßenbahnen auf der Mainzer Landstraße wäre eine Idee, die geprüft werden sollte.
Inhalt
Antrag vom 06.11.2013, OF 861/6
Betreff: Zeilsheim: Überholen an der Bushaltestelle "Zeilsheim Kolonie" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Überholen der haltenden Busse an der Bushaltestelle "Kolonie" - Käthe-Kollwitz-Schule wirksam verhindert oder so erschwert werden kann, dass keine Passanten - vor allem Schulkinder - gefährdet werden. Bei der Prüfung sollte der Schwerpunkt auf der Fahrtrichtung Höchst liegen, da hier Schulkinder die Straße von und zur Schule überqueren müssen und teilweise unvorsichtig vor dem Bus über die Westhöchster Straße laufen. Insbesondere sollte der Aspekt geprüft werden, ob mit der vorhandenen oder einer zu erneuernden Lichtzeichenanlage (Ampel) eine geeignete Möglichkeit besteht, hier den Verkehr zu beruhigen, aber mit der Maßgabe, dabei die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss mit aufzuzeigen.
Begründung: Die Bushaltestelle vor der Käthe-Kollwitz-Schule liegt verkehrsgünstig an einem geraden Straßenverlauf, der ein weiträumiges und temporeiches Überholen der haltenden Busse ermöglicht. Gerade im Schulverkehr passiert es häufig, dass Kinder unachtsam die Straße überqueren. Das Überholen der Busse ist an dieser Stelle verboten und entsprechend mit dem Vz 276 ausgeschildert. Die Einhaltung dieses Überholverbotes wird allerdings weder beachtet noch geahndet. Es ist dringend geboten, bevor schlimme Unfälle passieren, hier technische oder bauliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine Steuerung der Lichtzeichenanlage, ähnlich (nicht gleich) wie bei Straßenbahnen auf der Mainzer Landstraße wäre eine Idee, die geprüft werden sollte.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2013Sie sind hierOFOF 861/6Zeilsheim: Überholen an der Bushaltestelle .Zeilsheim Kolonie.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. November 2013VV 888Zeilsheim: Überholen an der Bushaltestelle „Zeilsheim Kolonie“Anfrage
- 21. Februar 2014STST 279Zeilsheim: Überholen an der Bushaltestelle "Zeilsheim Kolonie"Stellungnahme
- 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1239Zeilsheim: Überholen an der Bushaltestelle "Zeilsheim Kolonie"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme