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Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.

Vorlagentyp: OFFDP
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Bei diesem großen, gut gewachsenen Baum handelt es sich um den einzigen in der ersten Hälfte der Straße "Im Wörth" überhaupt. Eine Kastanie auf gleichem Grundstück wurde vor kurzem mit Genehmigung gefällt. Der Geschäftsführer des Investors, der das Grundstück neu bebauen will, hat in einem Gespräch im Herbst 2013 zugesichert, die Platane zu erhalten. Diese Zusage hat er auch bei einem Termin mit Anliegern des erworbenen Grundstücks wiederholt. In diesem Monat wurde der Baum einseitig stark eingekürzt und es wurden Bohrungen auch in unmittelbarer Nähe des Baumens eingebracht. Ob das Wurzelwerk des Baumes beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt, erscheint aber als wahrscheinlich. Die Untere Naturschutz- behörde ist mit dem Vorgang bereits beaufschlagt und hat eine weitere Einkürzung auf der Gegenseite der bereits erfolgten Einkürzung beauftragt, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Ob der Baum noch zu retten ist, ist vorläufig noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Auflagen mit der Baugenehmigung für den Bauherrn hinsichtlich des Baumbestandes festgelegt sind; - ob diese ggf. eingehalten wurden; - ob im Falle des Totalverlusts des Baumes die Anpflanzung eines neuen gleichartigen bzw. gleichwertigen Baumes auferlegt ist bzw. wird; - ob in diesem Falle eine Auferlegung einer Neuanpflanzung eines höheren Baumes als bei üblichen Nachpflanzungen beinhalten kann, damit der Verlust eines bedeutenden Solitärs wenigstens ansatzweise besser ausgeglichen werden kann; - welche weiteren Konsequenzen aus dem evtl. Fehlverhaltens des/der Verantwortlichen ggf. beabsichtigt sind.

Inhalt

Antrag vom 24.09.2014, OF 830/9

Betreff: Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Bei diesem großen, gut gewachsenen Baum handelt es sich um den einzigen in der ersten Hälfte der Straße "Im Wörth" überhaupt. Eine Kastanie auf gleichem Grundstück wurde vor kurzem mit Genehmigung gefällt. Der Geschäftsführer des Investors, der das Grundstück neu bebauen will, hat in einem Gespräch im Herbst 2013 zugesichert, die Platane zu erhalten. Diese Zusage hat er auch bei einem Termin mit Anliegern des erworbenen Grundstücks wiederholt. In diesem Monat wurde der Baum einseitig stark eingekürzt und es wurden Bohrungen auch in unmittelbarer Nähe des Baumens eingebracht. Ob das Wurzelwerk des Baumes beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt, erscheint aber als wahrscheinlich. Die Untere Naturschutz- behörde ist mit dem Vorgang bereits beaufschlagt und hat eine weitere Einkürzung auf der Gegenseite der bereits erfolgten Einkürzung beauftragt, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Ob der Baum noch zu retten ist, ist vorläufig noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Auflagen mit der Baugenehmigung für den Bauherrn hinsichtlich des Baumbestandes festgelegt sind; - ob diese ggf. eingehalten wurden; - ob im Falle des Totalverlusts des Baumes die Anpflanzung eines neuen gleichartigen bzw. gleichwertigen Baumes auferlegt ist bzw. wird; - ob in diesem Falle eine Auferlegung einer Neuanpflanzung eines höheren Baumes als bei üblichen Nachpflanzungen beinhalten kann, damit der Verlust eines bedeutenden Solitärs wenigstens ansatzweise besser ausgeglichen werden kann; - welche weiteren Konsequenzen aus dem evtl. Fehlverhaltens des/der Verantwortlichen ggf. beabsichtigt sind.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2014Sie sind hier
    OFOF 830/9Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 9. Oktober 2014VV 1134Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers „Im Wörth“Anfrage
  3. 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 40Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 34 · 09.10.2014
TO II, TOP 2
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1134 2014 Die Vorlage OF 830/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
CDUSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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