Betriebszeitbeschränkungen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert über die Landesregierung auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass die Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates" - KOM(2011)828 endg.; Ratsdok. 18010/11 nicht weiter verfolgt wird, denn nach der Neufassung dieser Richtlinie wird es in das Ermessen der EU gestellt - Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufzuheben, wenn sie den Wettbewerb beeinträchtigen. - Aus Gründen der Vernetzung der europäischen Flughäfen Betriebszeitbeschränkungen aufzuheben. - Bei Lärmminderungsmaßnahmen und Betriebszeitbeschränkungen primär die Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Bei der Kosteneffizienz werden Gesundheitsschädigungen und Eigentumsverluste der Fluglärmbetroffenen nicht berücksichtigt. Auch bei der Forderung nach Ausgewogenheit wird niemals Gesundheit gegen Wirtschaftlichkeit abgewogen. Wenn es nationale Gesetzgebungen geben sollte, die dies tun, können diese von der EU ausgehebelt werden. Begründung: Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist damit ungeeignet, die berechtigten Interessen der Anwohner - insbesondere auf Nachtruhe - durchzusetzen. Hier wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Profit der Luftverkehrsindustrie in den Vordergrund gestellt.
Inhalt
Antrag vom 03.01.2012, OF 83/16
Betreff: Betriebszeitbeschränkungen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert über die Landesregierung auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass die Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates" - KOM(2011)828 endg.; Ratsdok. 18010/11 nicht weiter verfolgt wird, denn nach der Neufassung dieser Richtlinie wird es in das Ermessen der EU gestellt - Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufzuheben, wenn sie den Wettbewerb beeinträchtigen. - Aus Gründen der Vernetzung der europäischen Flughäfen Betriebszeitbeschränkungen aufzuheben. - Bei Lärmminderungsmaßnahmen und Betriebszeitbeschränkungen primär die Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Bei der Kosteneffizienz werden Gesundheitsschädigungen und Eigentumsverluste der Fluglärmbetroffenen nicht berücksichtigt. Auch bei der Forderung nach Ausgewogenheit wird niemals Gesundheit gegen Wirtschaftlichkeit abgewogen. Wenn es nationale Gesetzgebungen geben sollte, die dies tun, können diese von der EU ausgehebelt werden.
Begründung: Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist damit ungeeignet, die berechtigten Interessen der Anwohner - insbesondere auf Nachtruhe - durchzusetzen. Hier wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Profit der Luftverkehrsindustrie in den Vordergrund gestellt.Nebenvorlage: Antrag vom 05.01.2012, OF 89/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Januar 2012 brachte FREIE_WÄHLER im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.01.2012 im OBR 16 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme