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Kulturcampus Frankfurt - Wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk…

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Kulturcampus Frankfurt - Wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen

Vorlagentyp: OFLINKE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Wenn das Gelände Bockenheimer Landstraße 138a -142 nicht mehr für den Bau der Studio-Bühne der Musikhochschule benötigt wird, soll der Magistrat durch Verhandlungen mit dem Land darauf hinwirken, dass das Gelände dem Studentenwerk, wie beim früheren Polizeirevier in der Wiesenhüttenstraße geschehen, erbpachtfrei für den Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung gestellt wird. Die Bebauung soll wie zuvor bis zum Abriss der Gebäude 1988 als fünfgeschossige Blockrandbebauung erfolgen. Begründung: Es fehlen in Frankfurt Hunderte von günstigen Studentenappartements. Durch private Investoren werden wie beim Philosophicum nur teure Studentenwohnungen gebaut. Wie der Umbau des ehemaligen 4.Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße zu Studentenwohnungen gezeigt hat, können durch die Abgabe von Grundstücken die erbpachtfrei zur Verfügung gestellt werden, günstige Studentenwohnungen geschaffen werden, da sich der Grundstückspreis auf die Wohnungsmiete auswirkt.

Inhalt

Antrag vom 19.12.2015, OF 827/2

Betreff: Kulturcampus Frankfurt - Wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Wenn das Gelände Bockenheimer Landstraße 138a -142 nicht mehr für den Bau der Studio-Bühne der Musikhochschule benötigt wird, soll der Magistrat durch Verhandlungen mit dem Land darauf hinwirken, dass das Gelände dem Studentenwerk, wie beim früheren Polizeirevier in der Wiesenhüttenstraße geschehen, erbpachtfrei für den Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung gestellt wird. Die Bebauung soll wie zuvor bis zum Abriss der Gebäude 1988 als fünfgeschossige Blockrandbebauung erfolgen.

Begründung: Es fehlen in Frankfurt Hunderte von günstigen Studentenappartements. Durch private Investoren werden wie beim Philosophicum nur teure Studentenwohnungen gebaut. Wie der Umbau des ehemaligen 4.Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße zu Studentenwohnungen gezeigt hat, können durch die Abgabe von Grundstücken die erbpachtfrei zur Verfügung gestellt werden, günstige Studentenwohnungen geschaffen werden, da sich der Grundstückspreis auf die Wohnungsmiete auswirkt.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Dezember 2015Sie sind hier
    OFOF 827/2Kulturcampus Frankfurt - Wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. Januar 2016OAOA 706Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellenAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 50 · 18.01.2016
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung OA 706 2016 Die Vorlage OF 827/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 GrüneSPDLinkeBFFFraktionslos
Ablehnung:
1 GrüneCDUFDP
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

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