Sanierung Spielplatz Stadtpark Höchst
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Spielplatz im Höchster Stadtpark ist in die Jahre gekommen und bedarf einer Überholung und Aufwertung. Wie der Presse zu entnehmen war, hat auch der Leiter des Grünflächenamtes, Herr Heldmann, dies bestätigt und erklärt, dass der Spielplatz im Höchster Stadtpark dringend sanierungsbedürftig ist. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat bzw. das Grünflächenamt wird gebeten, mitzuteilen, wann die Sanierung durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser Spielplatz einer der meist besuchtesten im Ortsbezirk 6 ist und deshalb sind angemessene Mittel bereit zu stellen. Wie viel Geld bereitgestellt wird, ist dem Ortsbeirat ebenfalls mit zu teilen.
Inhalt
Antrag vom 17.04.2008, OF 811/6
Betreff:
Sanierung Spielplatz Stadtpark Höchst
Der Spielplatz im Höchster Stadtpark ist in die Jahre gekommen und bedarf einer Überholung und Aufwertung. Wie der Presse zu entnehmen war, hat auch der Leiter des Grünflächenamtes, Herr Heldmann, dies bestätigt und erklärt, dass der Spielplatz im Höchster Stadtpark dringend sanierungsbedürftig ist.
Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat bzw. das Grünflächenamt wird gebeten,
mitzuteilen, wann die Sanierung durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser Spielplatz einer der meist besuchtesten im Ortsbezirk 6 ist und deshalb sind angemessene Mittel bereit zu stellen. Wie viel Geld bereitgestellt wird, ist dem Ortsbeirat ebenfalls mit zu teilen.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2008Sie sind hierOFOF 811/6Sanierung Spielplatz Stadtpark HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2008VV 655Sanierung Spielplatz Stadtpark HöchstAnfrage
- 14. Juli 2008Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1140Sanierung Spielplatz Stadtpark HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme