Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier II
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Quartier II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit die ABG im Lyoner Quartier seniorengerechten Wohnraum realisiert hat und dies in den dort geplanten Vorhaben beabsichtigt zu tun. Begründung: In Niederrad fehlt Wohnraum der auch den Ansprüchen des seniorengerechten Wohnens entspricht. Im Tätigkeitsbericht 2016 des Amts für Wohnungswesen wird die Zahl der geförderten Wohnungen in diesem Segment in Niederrad mit Null angegeben. Um dem abzuhelfen bietet sich das Lyoner Quartier an, wird hier doch völlig neuer Wohnraum unter anderem durch die ABG geschaffen.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2018, OF 798/5
Betreff: Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit die ABG im Lyoner Quartier seniorengerechten Wohnraum realisiert hat und dies in den dort geplanten Vorhaben beabsichtigt zu tun.
Begründung: In Niederrad fehlt Wohnraum der auch den Ansprüchen des seniorengerechten Wohnens entspricht. Im Tätigkeitsbericht 2016 des Amts für Wohnungswesen wird die Zahl der geförderten Wohnungen in diesem Segment in Niederrad mit Null angegeben. Um dem abzuhelfen bietet sich das Lyoner Quartier an, wird hier doch völlig neuer Wohnraum unter anderem durch die ABG geschaffen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2018Sie sind hierOFOF 798/5Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. März 2018OMOM 2932Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier IIDirektanregung
- 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1206Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)