Unterliederbach: Fahrradbügel in der Rugierstraße aufstellen
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Rugierstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel zwischen dem Fußgängerüberweg an der Kreuzung Rugierstraße / Alemannenweg und dem Beginn der Parkplätze aufzustellen. Begründung: Leider werden Autos in der Rugierstraße oft bis an den Fußgängerüberweg geparkt. Hierdurch ist die Sicht auf die Straßenüberquerung von der Gotenstraße aus kommend schlecht. Im Gespräch mit dem zuständigen Fachamt hat man sich für die Aufstellung von Bügeln zur Sicherung des Überweges ausgesprochen.
Inhalt
Antrag vom 21.08.2018, OF 776/6
Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in der Rugierstraße aufstellen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel zwischen dem Fußgängerüberweg an der Kreuzung Rugierstraße / Alemannenweg und dem Beginn der Parkplätze aufzustellen.
Begründung: Leider werden Autos in der Rugierstraße oft bis an den Fußgängerüberweg geparkt. Hierdurch ist die Sicht auf die Straßenüberquerung von der Gotenstraße aus kommend schlecht. Im Gespräch mit dem zuständigen Fachamt hat man sich für die Aufstellung von Bügeln zur Sicherung des Überweges ausgesprochen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2018Sie sind hierOFOF 776/6Unterliederbach: Fahrradbügel in der Rugierstraße aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, fraktionslos
- 11. September 2018OMOM 3609Unterliederbach: Fahrradbügel in der Rugierstraße aufstellenDirektanregung
- 21. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2363Unterliederbach: Fahrradbügel in der Rugierstraße aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme