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.Berkersheim-Süd/Preungesheim. statt .Berkersheim-Ost.

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Begründung

"Berkersheim-Ost" Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende Ansatz, bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension ("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten bzw. Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen.

Inhalt

Antrag vom 24.02.2015, OF 772/10

Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende Ansatz, bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension ("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten bzw. Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost" wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet wird aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den Grüngürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze am Dachsberg (im Folgenden Berkersheim-Süd/Preungesheim) aus dem Grüngürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet "Berkersheim-Süd/Preungesheim" wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung von "Berkersheim-Süd/Preungesheim" und "Berkersheim-Ost" in Abstimmung mit den zuständigen Stellen aufbaut.

Begründung: Sachgründe im Überblick: Berkersheim-Süd/Preungesheim heißt....

  1. Wohnungspolitik: ... mehr (sozialer) Wohnraum - Bei annähernd gleicher Größe der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich Berkersheim-Süd/Preungesheim städtischer, d.h. verdichteter gebaut werden. Für Berkersheim-Ost dominieren gemäß B 369 nur Reihen- und Doppelhäuser. - Berkersheim-Süd/Preungesheim befindet sich überwiegend bereits in städtischen Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind. - Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30% möglich.
  2. Verkehrspolitik: ... weniger Individualverkehr, mehr ÖPNV - Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/A661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt; die dörflich strukturierten Straßen in Berkersheim sowie die Straße "Am Dachsberg" werden nicht zusätzlich belastet. - Durch eine Straßenverbindung des Gebiets Berkersheim-Süd/Preungesheim mit der Straße Am Dachsberg wird eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung "Am Neuenberg" geschlossen, ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu sein.
  3. Sozialpolitik: . . mehr Integration der Stadtteile - Die bislang abgeschnittenen Siedlungen "Am Neuenberg" und "Berkersheim-West" sowie der geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst. - Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen insb. dem Frankfurter Berg und Preungesheim kann sich intensivieren.
  4. Fiskalpolitik: . . weniger städtische Investition - Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für Berkersheim-Ost erst neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden, z.B.: - Lärmschutz A 661, - ÖPNV (U-Bahn und Busverbindungen), - Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (im Planung) und Kindergärten (2 städtische und 1 private Einrichtungen), Kanalisation/Fernwärmenetz, - Einkaufsmöglichkeiten (Homburger Landstraße), - Spielplätze. Hierdurch wird der städtische Haushalt nachhaltig von potentiellen Belastungen entlastet.
  5. Umweltpolitik/Grüngürtel: ... ökologisch vorteilhaft - Voraussetzung für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des Grüngürtels. Der Gebietstausch ist gemäß Grüngürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der Fachämter. - Das Gebiet "Berkersheim-Ost" mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II, ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie 1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und schützen) - Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. - Dabei wird der stadtplanerischen Maxime Innen- vor Außenentwicklung Folge geleistet. Die Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. - Im Falle einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung "Berkersheim-West" und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten Wegeverbindung des Grüngürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird realisiert. - Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zu Gewerbegebiet August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich. Anlage 1 (ca. 183 KB)Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2014BB 369Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-OstMagistratsbericht
  2. 24. Februar 2015Sie sind hier
    OFOF 772/10.Berkersheim-Süd/Preungesheim. statt .Berkersheim-Ost.
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP, fraktionslos
  3. 10. März 2015OAOA 609.Berkersheim-Süd/Preungesheim. statt .Berkersheim-Ost.Anregung
  4. 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 452„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 40 · 10.03.2015
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung OA 609 2015 Die Vorlage OF 772/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

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