Milieuschutzsatzung Nordend III
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Nordend vollumfänglich in den Grenzen des Ortsbezirks 3 unter die Milieuschutzsatzung Nordend III zu stellen, um innerhalb des Nordends kein Ausweichen von Investoren von so genannten Kerngebieten mit Milieuschutzsatzung in umgebende Gebiete ohne Milieuschutzsatzung zu ermöglichen und damit neue Problembereiche zu schaffen. 2. zu prüfen und zu berichten, welche Instrumente in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III eingesetzt werden können, um in diesem ggf. längerem Zeitraum keine unerwünschten Aufwertungsmaßnahmen von Eigentümern o.ä. mehr zuzulassen, wie sie durch die endgültige Milieuschutzsatzung Nordend III verhindert werden sollen. Welche Instrumente sind geeignet und können so zeitnah eingesetzt oder vorgezogen werden, dass sie die längere Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III wirksam überbrücken? Kann in dieser Phase eine Veränderungssperre, eine Zurückstellung von Baumaßnahmen oder eine andere gleichgerichtete Regelung erlassen werden? 3. falls es geeignete Instrumente im Sinne von Punkt 2 gibt, diese sofort und konsequent anzuwenden, 4. den Ortsbeirat regelmäßig über die Arbeit und die Resultate des Planungsbüros zu informieren und entsprechend den Möglichkeiten Ortsbeirat und Bürgerinitiativen in diesem Prozess zu beteiligen.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2015, OF 767/3
Betreff: Milieuschutzsatzung Nordend III Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Nordend vollumfänglich in den Grenzen des Ortsbezirks 3 unter die Milieuschutzsatzung Nordend III zu stellen, um innerhalb des Nordends kein Ausweichen von Investoren von so genannten Kerngebieten mit Milieuschutzsatzung in umgebende Gebiete ohne Milieuschutzsatzung zu ermöglichen und damit neue Problembereiche zu schaffen. 2. zu prüfen und zu berichten, welche Instrumente in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III eingesetzt werden können, um in diesem ggf. längerem Zeitraum keine unerwünschten Aufwertungsmaßnahmen von Eigentümern o.ä. mehr zuzulassen, wie sie durch die endgültige Milieuschutzsatzung Nordend III verhindert werden sollen. Welche Instrumente sind geeignet und können so zeitnah eingesetzt oder vorgezogen werden, dass sie die längere Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung Nordend III wirksam überbrücken? Kann in dieser Phase eine Veränderungssperre, eine Zurückstellung von Baumaßnahmen oder eine andere gleichgerichtete Regelung erlassen werden? 3. falls es geeignete Instrumente im Sinne von Punkt 2 gibt, diese sofort und konsequent anzuwenden, 4. den Ortsbeirat regelmäßig über die Arbeit und die Resultate des Planungsbüros zu informieren und entsprechend den Möglichkeiten Ortsbeirat und Bürgerinitiativen in diesem Prozess zu beteiligen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2015Sie sind hierOFOF 767/3Milieuschutzsatzung Nordend IIIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 28. Mai 2015OAOA 635Milieuschutzsatzung Nordend IIIAnregung
- 7. September 2015Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1277Milieuschutzsatzung Nordend IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. a) GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)