Rad- und Fußwegverbindungen in Preungesheim
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die bisher fehlende Rad- und Fußwegverbindung zwischen dem Frankfurter Bogen, der Carlo-Mierendorff-Schule, dem neuen Einkaufszentrum, der künftigen Bezirkssportanlage, der katholischen St. Christophorus-Gemeinde, der evangelischen Festeburggemeinde sowie der Theobald-Ziegler-Schule planerisch und baulich voran zu treiben. So fern nötig, könnte dies auch abschnittsweise geschehen. Die Planungen sollen im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 26.01.2015, OF 754/10
Betreff: Rad- und Fußwegverbindungen in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die bisher fehlende Rad- und Fußwegverbindung zwischen dem Frankfurter Bogen, der Carlo-Mierendorff-Schule, dem neuen Einkaufszentrum, der künftigen Bezirkssportanlage, der katholischen St. Christophorus-Gemeinde, der evangelischen Festeburggemeinde sowie der Theobald-Ziegler-Schule planerisch und baulich voran zu treiben. So fern nötig, könnte dies auch abschnittsweise geschehen. Die Planungen sollen im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2015Sie sind hierOFOF 754/10Rad- und Fußwegverbindungen in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2015OMOM 3858Rad- und Fußwegverbindungen in PreungesheimDirektanregung
- 4. Mai 2015STST 654Rad- und Fußwegverbindungen in PreungesheimStellungnahme
- 2. November 2015Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1563Rad- und Fußwegeverbindung in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme