Einbringung von Feuerwehrgrundstücken in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungszentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG (BKRZ)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Notwendigkeit einer Grundstücksübertragung auf die BKRZ ist zweifelhaft, zumal der Eigentümer der BKRZ nicht genannt wird.
Inhalt
Antrag vom 24.07.2010, OF 739/7
Betreff:
Einbringung von Feuerwehrgrundstücken in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungszentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG (BKRZ)
Der Ortsbeirat stellt die Abstimmung zur M 100 bis zur Klärung der folgenden Fragen zurück und bittet auch die Stadtverordnetenversammlung die Anstimmung zur M 100 zurückzustellen:
Wer ist Eigentümer/ Gesellschafter der BKRZ ?
2. Wie werden die Interessen der Stadt in der BKRZ wahrgenommen.
Woraus bestehen die Vermarktungserlöse, die die BKRZ konsequent zur Reduzierung des Fremdfinanzierungsanteils einsetzen möchte ?
Gibt es wenigstens einen plausiblen Grund, warum die BKRZ, die gemäß M 100 mit dem "Bau, dem Betrieb und der Vermarktung der nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigten Grundstücke“ beauftragt ist, auch in den Besitz von langfristig für Feuerwehrzwecke benötigte Grundstücke kommen muss ?
Begründung:
Die Notwendigkeit einer Grundstücksübertragung auf die BKRZ ist zweifelhaft, zumal der Eigentümer der BKRZ nicht genannt wird.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2010MM 100Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG)Magistratsvortrag
- 24. Juli 2010Sie sind hierOFOF 739/7Einbringung von Feuerwehrgrundstücken in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungszentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG (BKRZ)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. August 2010OAOA 1171Einbringung von Feuerwehrgrundstücken in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungszentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG (BKRZ) Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Abwesenheit Wöhle zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Wöhle gegen FARBECHTE (= Ablehnung)