Parkordnung Im Prüfling
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vor einiger Zeit wurde die Parkordnung hier so verändert, dass Parken ausschließlich auf der Fahrbahn gestattet ist. Dies ist im großen und ganzen so akzeptiert. Anwohner klagen, dass trotz Eröffnung der Tiefgarage unter dem Rosengärtchen der Parkdruck nach wie vor hoch sei. Von der Einrichtung einer Anwohnerparkzone würden sie sich Entlastung erhoffen. Zugleich fänden Handwerker keine Stelle, wo sie ihr Fahrzeug mal kurzzeitig abstellen könnten – auf dem Bürgersteig ist dies für sie genauso verboten wie für alle anderen auch. Schließlich wird gefragt, ob ein immer schon bestehendes Problem vielleicht gelöst werden kann: Einige Häuser haben keine Hofdurchfahrten und zudem Hochparterre-Bauweise, sodass die Mülltonnen von ihrem Standplatz im Hinterhof immer fünf Stufen hoch, fünf Stufen runter, durchs Haus auf die Straße geschafft werden müssen (was ja auch für alle Wertstofffraktionen gilt). Nun, wo Platz auf den Bürgersteigen geschaffen ist, kommt der Gedanke auf, die Abläufe zu vereinfachen – wenn keine schwerwiegenden stadtgestalterischen oder Sicherheits-Bedenken dagegen sprechen.
Inhalt
Antrag vom 19.10.2010, OF 739/4
Betreff:
Parkordnung Im Prüfling
- Der Magistrat wird gebeten, in dem Gebiet rund um den Prüfling Anwohnerparken einzurichten
- Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, Im Prüfling, unterer Teil einige Parkplätze als Kurzzeitparkplätze einzurichten, so dass Anlieferungen und Handwerkereinsätze möglich sind?
Des Weiteren möge der Magistrat prüfen und berichten, ob etwas dagegen spricht dass in Einzelfällen Müllsammelplätze auf dem Bürgersteig eingerichtet werden?
Begründung:
Vor einiger Zeit wurde die Parkordnung hier so verändert, dass Parken ausschließlich auf der Fahrbahn gestattet ist. Dies ist im großen und ganzen so akzeptiert.
Anwohner klagen, dass trotz Eröffnung der Tiefgarage unter dem Rosengärtchen der Parkdruck nach wie vor hoch sei. Von der Einrichtung einer Anwohnerparkzone würden sie sich Entlastung erhoffen.
Zugleich fänden Handwerker keine Stelle, wo sie ihr Fahrzeug mal kurzzeitig abstellen könnten – auf dem Bürgersteig ist dies für sie genauso verboten wie für alle anderen auch.
Schließlich wird gefragt, ob ein immer schon bestehendes Problem vielleicht gelöst werden kann: Einige Häuser haben keine Hofdurchfahrten und zudem Hochparterre-Bauweise, sodass die Mülltonnen von ihrem Standplatz im Hinterhof immer fünf Stufen hoch, fünf Stufen runter, durchs Haus auf die Straße geschafft werden müssen (was ja auch für alle Wertstofffraktionen gilt). Nun, wo Platz auf den Bürgersteigen geschaffen ist, kommt der Gedanke auf, die Abläufe zu vereinfachen – wenn keine schwerwiegenden stadtgestalterischen oder Sicherheits-Bedenken dagegen sprechen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 739/4Parkordnung Im PrüflingOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2010OMOM 4798Parkordnung Im PrüflingDirektanregung
- 20. April 2011Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 819Parkordnung Im PrüflingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Zu 1: Einstimmige Annahme Zu 2: Ziffer 1: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2: CDU, GRÜNE, 1 LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE. Ziffer 3: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung)