Unterstützung Schulkonzert des Beethoven Orchester Hessen (BOH) an der KGS Niederrad
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Beethoven Orchester Hessen (BOH) an der KGS Niederrad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das geplante Schulkonzert des Beethoven Orchester Hessen (BOH) am 16.02.2018 an der KGS Niederrad zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Begründung: Das Beethoven Orchester Hessen (BOH) und die KGS Niederrad planen die Veranstaltung eines gemeinsamen Schulkonzerts bei dem möglichst alle Schüler*innen der KGS teilnehmen sollten. Die Organisation des Konzerts ist mit Kosten verbunden (Anreisen, Aufwand). Schulische Veranstaltungen sollten allerdings, wenn möglich, für die Schülerschaft kostenfrei sein. Daher unterstützt der Ortsbeirat 5 diese hervorragende Idee und Förderung des Zugangs zu musikalischer Bildung. Das Beethoven Orchester Hessen (BOH) entstand aus der Vereinigung motivierter Musikstudent*innen im Rhein-Main-Gebiet mit dem Ziel als modernes Orchester auf hohem Niveau, die hessische Musiklandschaft zu bereichern. Die Vermittlung klassischer Musik an Schulen ist ein großes Anliegen des BOH. Für die Konzerte kommt das Orchester an die Schulen, so dass diese keinen Anreiseaufwand haben. Eine Moderation unterstützt die Heranführung an die Werke. Die Konzerte sind Mitmach-Konzerte, d.h. die Kinder werden durch Aktionen wie Body Percussion in das Geschehen eingebunden. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich diese Veranstaltung an der KGS Niederrad.
Inhalt
Antrag vom 19.01.2018, OF 734/5
Betreff: Unterstützung Schulkonzert des Beethoven Orchester Hessen (BOH) an der KGS Niederrad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das geplante Schulkonzert des Beethoven Orchester Hessen (BOH) am 16.02.2018 an der KGS Niederrad zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro.
Begründung: Das Beethoven Orchester Hessen (BOH) und die KGS Niederrad planen die Veranstaltung eines gemeinsamen Schulkonzerts bei dem möglichst alle Schüler*innen der KGS teilnehmen sollten. Die Organisation des Konzerts ist mit Kosten verbunden (Anreisen, Aufwand). Schulische Veranstaltungen sollten allerdings, wenn möglich, für die Schülerschaft kostenfrei sein. Daher unterstützt der Ortsbeirat 5 diese hervorragende Idee und Förderung des Zugangs zu musikalischer Bildung. Das Beethoven Orchester Hessen (BOH) entstand aus der Vereinigung motivierter Musikstudent*innen im Rhein-Main-Gebiet mit dem Ziel als modernes Orchester auf hohem Niveau, die hessische Musiklandschaft zu bereichern. Die Vermittlung klassischer Musik an Schulen ist ein großes Anliegen des BOH. Für die Konzerte kommt das Orchester an die Schulen, so dass diese keinen Anreiseaufwand haben. Eine Moderation unterstützt die Heranführung an die Werke. Die Konzerte sind Mitmach-Konzerte, d.h. die Kinder werden durch Aktionen wie Body Percussion in das Geschehen eingebunden. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich diese Veranstaltung an der KGS Niederrad.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2018Sie sind hierOFOF 734/5Unterstützung Schulkonzert des Beethoven Orchester Hessen (BOH) an der KGS NiederradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
- 19. Januar 2018OIBOIB 165Unterstützung des Schulkonzerts des Beethoven Orchesters Hessen (BOH) an der KGS NiederradBudget-Initiative
- 19. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 2009Unterstützung des Schulkonzerts des Beethoven Orchesters Hessen (BOH) an der KGS NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme