Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Ersetzung von Pollern durch Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße, um den Bedarf an Fahrradabstellplätzen an der U-Bahnstation Lindenbaum zu decken. Dies soll die Nutzung von Fahrrädern fördern und die Sicherheit der Radfahrer erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Kurz vor und nach der Einmündung der Grommetstraße ist der Bereich auf dem Fußweg mit Pollern zum Schutz vor parkenden Autos versehen. Möglichkeiten ein Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen sind nicht vorhanden.
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Poller durch Fahrradbügel zu ersetzen. An der U-Bahnstation Lindenbaum besteht ein großer Bedarf an Fahrradabstellplätzen.
Begründung
Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464 Kurz vor und nach der Einmündung der Grommetstraße ist der Bereich auf dem Fußweg mit Pollern zum Schutz vor parkenden Autos versehen. Möglichkeiten ein Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen sind nicht vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2024Sie sind hierOFOF 725/9Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2024OMOM 5435Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464Direktanregung
- 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1404Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Ablehnung)