Gemischter Chor Germania Preungesheim 1973 e. V.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, den Verein Gemischter Chor Germania Preungesheim 1973 e.V. finanziell mit 1.000 Euro zu unterstützen. Dies geschieht, um die wichtige Arbeit des Chores, insbesondere in der Inklusion, auch weiterhin zu ermöglichen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
V.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat unterstützt den Verein Gemischter Chor Germania Preungesheim 1973 e.V. finanziell mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro aus Budgetmitteln des Orbeirats 10.
Begründung
Der Verein Gemischter Chor Germania Preungesheim 1973 e.V. leistet eine hervorragende Arbeit, auch in der Inklusion. Rollstuhlfahrer und andere singen mit beim Chor. Ebenso tritt der Verein schon lange immer wieder im Preungesheimer Gefängnis auf. Auch in verschiedenen Schulen und Neujahrsempfängen tritt der Chor auf und trägt dazu bei, die Festlichkeiten zu einem Erlebnis zu machen. Durch die gestiegenen Kosten wird es immer schwieriger, u.a. die Chorarbeit und die Vorführungen in verschiedenen Kirchen und Gemeindeteilen darzustellen. Um den Chor auch nach 150 Jahren weiter zu führen, benötigt der Verein Gemischter Chor Germania Preungesheim 1973 e.V. eine finanzielle Unterstützung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2023OFOF 711/10Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Gemischter Chor Germania Preungesheim 1973 e. V.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Januar 2024Sie sind hierOFOF 725/10Gemischter Chor Germania Preungesheim 1973 e. V.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2024OIBOIB 277Gemischter Chor Germania Preungesheim 1973 e. V.Budget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme