Haushalt 2019 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Passivhausstandard bei städtischen…
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Haushalt 2019 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2019
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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2019 Vorgang: B 290/14; EA 92/18 OBR 2; ST 1946/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Als Fortschreibung der B 290/2014 wird ein mit € 19.000 budgetiertes Gutachten in Auftrag gegeben. Begründung: In der B 290/2014 wird geschlussfolgert: "Für eine ausreichend belastbare Beantwortung der Frage, ob die mit der Einführung des Passivhausstandards verbundenen energetischen und wirtschaftlichen Erwartungen erfüllt werden können, müssen noch weitere Erfahrungen gesammelt werden." Dieser Anspruch kann gewiss erfüllt werden, da nunmehr für weitaus mehr Gebäude als noch 2011 mehrjährige Verbrauchsauswertungen vorliegen. Der Magistrat selbst ist offenbar nicht in der Lage, entsprechende Ansprüche aus eigener Kraft zu erfüllen (vgl. ST 1946).
Inhalt
Antrag vom 09.11.2018, OF 709/2
Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2019 Vorgang: B 290/14; EA 92/18 OBR 2; ST 1946/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Als Fortschreibung der B 290/2014 wird ein mit € 19.000 budgetiertes Gutachten in Auftrag gegeben.
Begründung: In der B 290/2014 wird geschlussfolgert: "Für eine ausreichend belastbare Beantwortung der Frage, ob die mit der Einführung des Passivhausstandards verbundenen energetischen und wirtschaftlichen Erwartungen erfüllt werden können, müssen noch weitere Erfahrungen gesammelt werden." Dieser Anspruch kann gewiss erfüllt werden, da nunmehr für weitaus mehr Gebäude als noch 2011 mehrjährige Verbrauchsauswertungen vorliegen. Der Magistrat selbst ist offenbar nicht in der Lage, entsprechende Ansprüche aus eigener Kraft zu erfüllen (vgl. ST 1946).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juli 2014BB 290Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden: Auswertung der bisherigen ErfahrungenMagistratsbericht
- 22. Januar 2018OFOF 482/2Haushalt 2018 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2018Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2018EAEA 92Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2018Etatanregung
- 8. Oktober 2018STST 1946Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2018Stellungnahme
- 9. November 2018Sie sind hierOFOF 709/2Haushalt 2019 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2019Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2018EAEA 210Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2019Etatanregung
- 29. Juli 2019STST 1358Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2018Stellungnahme
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 300 WochenSTST 759Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden Auswertung der bisherigen Erfahrungen 2019Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2018 34 Mio € — preisbereinigt +130 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU